Geodaten Landentwicklung
Verfahrensstand - Ausführungsanordnung (AAO) erlassen
AAO nach § 61 FlurbG
Ist der Flurbereinigungsplan unanfechtbar geworden, ordnet die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung (NVL) seine Ausführung an. Zu dem in der Ausführungsanordnung zu bestimmenden Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des Bisherigen.
vorzeitige AAO nach § 63 FlurbG
Die Ausführung des Flurbereinigungsplans kann durch die NVL vor seiner Unanfechtbarkeit angeordnet werden, wenn die verbliebenen Widersprüche zur Entscheidung vorgelegt worden sind und aus einem längeren Aufschub der Ausführung voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen würden.
Die vorzeitige Ausführungsanordnung ist der Ausführungsordnung nach § 61 FlurbG wesensgleich. Der Zeitpunkt wird für das ganze Flurbereinigungsgebiet festgelegt, also auch für angefochtene Festsetzungen.
Auch mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung wird der Flurbereinigungsplan amtliches Verzeichnis der Grundstücke nach §2 Abs. 2 GBO für das ganze Flurbereinigungsgebiet. Der sofortigen Berichtigung des Liegenschaftskatasters stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen, da sie sich auf das ganze Flurbereinigungsgebiet bezieht und auch die Widerspruchsflächen umfasst.
Das Eigentum an streitigen Abfindungsflächen geht mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung ebenfalls auf den neuen Eigentümer über, allerdings unter dem Vorbehalt der auflösenden Bedingung einer Planänderung.
Verfahrensstand