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FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg

Mit der App FANi gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Aufträge für die App bereitgestellt. Die bereitgestellten Aufträge können in der App FANi heruntergeladen werden, zu den Aufträgen können dann Fotos nach jeweils festgelegten Vorgaben erstellt und anschließend hochgeladen werden.

Im Kontrollverfahren AMS werden im automatisierten Verfahren Fotobelege zur Bestätigung der angebauten Kultur, dem Nachweis der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit auf Dauergrünland, zum Nachweis der Mindesttätigkeit auf Brachen und zum Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland angefordert. Auch die Bewilligungsstellen setzen die App zur Klärung im Antragsverfahren ein. Die eingereichten Fotos werden durch das Fernerkundungsunternehmen, die Bewilligungsstelle oder die TU Ilmenau bewertet.

In den vergangenen Jahren konnten schon viele offene Fragen durch die Fotobelege aufgeklärt werden.

Im Antragsjahr ab 2024 ist es für Begünstigte verpflichtend, Fotobelege hinsichtlich der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeiten auf DGL und, wenn notwendig, die Mindesttätigkeit auf Brachen einzureichen. Gehen keine Fotos ein, gilt die Auflage als nicht bestätigt. Auch in den Kontrollen der Ökoregel 5 und der Agrarumweltmaßnahme GN5 (Kennarten auf DGL) ist der Nachweis über Fotos für die zur Kontrolle ausgewählten Begünstigten verpflichtend.


Vorab-Dokumentation

Um dem Antragstellenden zu ermöglichen, Nachweise gleich bei der Durchführung festzuhalten (z.B. Auftrieb der Rinder auf die Weide, erste Mahd, sehr früh blühende Kennarten) kann die Funktion der "Vorab-Dokumentation" genutzt werden. Der Nutzer hat in der App die Möglichkeit ohne einen konkreten Auftrag Fotos von Schlägen oder Kennarten auf beantragten Schlägen zu machen. Es kann so eine frühe Mahd auf kleinen Schlägen (oder auch wenig bekannte Kulturen, oder früh zu findende Kennarten) dokumentiert werden (sozusagen auf "Vorrat"). Diese Fotobelege können später bei Notwendigkeit einem Auftrag zugeordnet werden.


Vorab-Dokumentation für 2025 noch nicht möglich

Die aktuelle Version der FANi-App stellt den Stand des Antragsjahres 2024 dar. Die Vorab-Dokumentation ist ausschließlich für das in der Foto-App zu dem Zeitpunkt maßgebliche Antragsjahr (zurzeit noch 2024) möglich. Im Moment ist daher für das neue Antragsjahr 2025 noch keine Vorab-Dokumentation in FANi möglich.







App für Android und iOS

Die App FANi ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar:


Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen finden Sie in der FANi-Hilfe (in der App zu finden). In dem Dokument, das auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht (Funktionsweise von FANi), wird die Nutzung der FANi-App noch einmal detaillierter erläutert. Die ebenfalls bereitgestellte Kurzinfo liefert die wichtigsten Infos für Antragstellende im aktuellen Förderungsjahr.


Mittig sieht man ein Smartphone mit der geöffneten FANi-App. Auf dem Bildschirm ist ein Luftbild mit farbig markierten Antragsflächen zu sehen. Im Hintergrund um das Smartphone herum sieht man landwirtschaftliche Flächen mit niedrig stehenden Pflanze   Bildrechte: SLA

FANi - Foto App Agrarförderung Niedersachsen

Dokumente zum Download

Aktuelle Dokumente für 2025 werden in Kürze hier bereitgestellt.

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