Hinweise zu den Abgabemöglichkeiten in ANDI
Mit dem ANDI Antragsverfahren besteht ab 2024 erstmals die Möglichkeit, den Sammelantrag Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ohne Einreichung eines Datenbegleitscheins wirksam einzureichen.
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Wichtiger Hinweis: Bitte gleichen Sie die Angaben auf ihrem Personalausweis mit ihren Stammdaten in ANDI genau ab. Jede kleine Abweichung führt dazu, dass eine Abgabe nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise ein 2. Vorname sein oder die Angabe des Ortsteils.
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Für die Antragsabgabe in ANDI 2024 gibt es zwei zusätzliche Möglichkeiten:
- entweder unter Nutzung der digitalen Identität über die „BundID" ( oder
- mittels „ Mein-Unternehmenskonto"(MUK).
Voraussetzung in beiden Varianten ist, dass Sie ein Benutzerkonto erstellen müssen.
Authentifizierung
BundID
Bei der Erstellung eines BundID-Benutzerkontos gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu authentifizieren:
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen. Ihr Personalausweis hat die Onlinefunktion, wenn das entsprechende Logo auf der Rückseite sichtbar ist:
Die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie auch nachträglich bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Ausweises freischalten lassen. Wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr wissen, können Sie im Bürgeramt/-büro Ihres Wohnortes kostenfrei eine neue PIN setzen lassen.
Für die Anlage des BundID-Kontos können Sie auch das ELSTER-Zertifikat nutzen.
Die AusweisApp des Bundes ist eine Software, die Sie auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren können, um sich zu authentifizieren.
Bei der Registrierung zu Mein Unternehmenskonto erhalten Sie das ELSTER-Organisationszertifikat. Für den Login über Mein Unternehmenskonto können Sie entweder das Organisationszertifikat, sowie das persönliche Zertifikat verwenden.
Datenbegleitschein
Wenn Sie für die Antragsabgabe Ihres Sammelantrages 2024 nicht die BundID oder MUK nutzen wollen, bleibt es bei dem bekannten Verfahren, den Datenbegleitschein bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen postalisch, per Fax oder per eFAX einzureichen. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht rechtswirksam.
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