Hinweise zu den Abgabemöglichkeiten in ANDI
Mit dem ANDI Antragsverfahren besteht ab 2024 erstmals die Möglichkeit, den Sammelantrag Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ohne den Versand eines Datenbegleitscheins wirksam einzureichen.
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Wichtiger Hinweis: Bitte gleichen Sie die Angaben auf ihrem Personalausweis mit ihren Stammdaten in ANDI genau ab. Jede kleine Abweichung führt dazu, dass eine Abgabe nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise ein 2. Vorname oder eine unterschiedliche Schreibweise der Straße sein.
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Für die Antragsabgabe in ANDI 2024 ohne Datenbegleitschein gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Nutzung der digitalen Identität über die „BundID"
- mit persönlichem oder Unternehmenszertifikat über „Mein-Unternehmenskonto" (MUK)
Voraussetzung in beiden Varianten ist, dass Sie ein Benutzerkonto erstellen müssen.
Authentifizierung
BundID
Bei der Erstellung eines BundID-Benutzerkontos gibt es mehrere Möglichkeiten sich zu registrieren. Verwenden Sie für die Abgabe in ANDI nur den Online-Ausweis, eine andere Variante kann für die Abgabe nicht verwendet werden.
- Personalausweis und persönliche PIN
- Smartphone oder Kartenlesegerät
- Die AusweisApp
Mein Unternehmenskonto
Sollten Sie lieber mit den ELSTER-Zertifikaten arbeiten wollen, können Sie Ihren Betrieb bei ELSTER registrieren oder wenn Sie schon ein persönliches Zertifikat mit Kennwort besitzen, dieses für die Abgabe verwenden.
Beachten Sie bitten, dass die Beantragung von einem Organisationszertifikat einiges an Zeit in Anspruch nehmen kann, da hierbei auch der postalische Weg verwendet wird.
Abgabe
Nach dem Durchlaufen des jeweiligen Prozesses kommen Sie nach der erfolgreichen Anmeldung zurück auf die Abgabeseite in ANDI. Hier sollten nun die Checkboxen mit Ihrer Auswahl bereits vorbelegt sein und die Abgabe-Buttons sind aktiv. Nun wählen Sie bitte erneut die Abgabe ohne Datenbegleitschein und Ihr Antrag wird abgegeben.Nach der erfolgreichen Abgabe erhalten Sie auf der Übersichtsseite einen Sendenachweis mit den bekannten Daten für Ihre Unterlagen.
Datenbegleitschein
Wenn Sie für die Antragsabgabe Ihres Sammelantrages 2024 nicht die BundID oder MUK nutzen wollen, bleibt es bei dem bekannten Verfahren, den Datenbegleitschein bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen postalisch, per Fax oder per eFAX einzureichen. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht rechtswirksam.
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