Anzeige des Monitoring-Zwischenstands im Kontrollverfahren AMS 2025
Erfüllung der Mindesttätigkeit auf Brachen
Ab dem 1. Oktober 2025 können sich Begünstigte nach einer Anmeldung mit ihrer Betriebsnummer und ihrem Passwort im Schlaginfo Portal über die Monitoring-Ergebnisse zum eigenen Betrieb informieren.
Grundsätzlich müssen Flächen, die aus der Produktion genommen werden (die demnach während des gesamten Jahres nicht für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden), in einem Zustand erhalten werden, der sie ohne über die Anwendung von in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehende Vorbereitungsmaßnahmen für die Beweidung oder den Anbau geeignet macht. Dies wird durch die Mindesttätigkeit auf den Brachen erreicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GAPDZV).
Begünstigte müssen aus diesem Grund mindestens in jedem zweiten Jahr vor dem 16. November des jeweiligen Jahres eine Mindesttätigkeit durchführen. Die Mindesttätigkeit gilt als erfüllt, wenn
- der Aufwuchs gemäht und das Mähgut abgefahren wird,
- der Aufwuchs zerkleinert und ganzflächig verteilt wird oder
- eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung durchgeführt wird.
Die Erfüllung der Mindesttätigkeit wird auf allen Bracheflächen (ohne AUKM-Beteiligung) über das Monitoring-Verfahren geprüft.
Vorgehen und Darstellung im Monitoring-Verfahren
Wurde im vergangenen Jahr auf Ihrer Brachefläche die Mindesttätigkeit durch das Monitoring und ggfs. unter Berücksichtigung von eingereichten Fotos in FANi nachgewiesen, ist die Mindesttätigkeit in diesem Jahr nicht zwingend notwendig (aber erlaubt).
Im Schlaginfo Portal finden Sie diesen Schlag nach einer Anmeldung in der Ebene „Brachen ohne Pflicht“. Wird auf diesem Schlag in diesem Jahr die Mindesttätigkeit nicht nachgewiesen, wird dies mit einer „roten Ampel“ angezeigt. Diese Fläche ist aber trotz roter Ampel förderfähig. Im kommenden Jahr wird dieser Schlag – sofern er erneut als brachliegende Fläche gemeldet wird – in der Ebene „Brachen Pflicht“ bewertet und die Mindesttätigkeit ist notwendig, damit der Schlag förderfähig ist.
Ebenengruppe „Zwischenstand Monitoring 2025“
Die aktuellen Bewertungen der Mindesttätigkeit auf den Flächen der Begünstigten werden im abgesicherten Portal Schlaginfo dargestellt.
Unter der Ebenengruppe „Betriebsdaten“ finden Sie unter anderem die Ebenengruppe „Zwischenstand Monitoring 2025“. Dort finden Sie die Ergebnisse in einer eigenen, zusätzlichen Ebenengruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“.
Die Ebenengruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“ ist standardmäßig deaktiviert. Die Ebenengruppen können durch das Anklicken des Ordnersymbols aufgeklappt werden.
Die Schläge sind in zwei Regeln/Ebenen aufgeteilt:
- Brachen mit Pflicht (Mindesttätigkeit notwendig, da im Vorjahr nicht nachgewiesen)
- Brachen ohne Pflicht (Mindesttätigkeit nicht zwingend notwendig)
Wurde die von Ihnen schon durchgeführte Mindesttätigkeit noch nicht erkannt, wenden Sie sich ab Mitte November bitte an Ihre Bewilligungsstelle. Bis dahin können sich die Bewertungen noch laufend ändern.
Es empfiehlt sich, in diesem Fall Fotos von der entsprechenden Fläche in der Vorab-Dokumentation in der App FANi nach der erfolgten Mindesttätigkeit vorzuhalten.
Die erfolgte Bewertung der Mindesttätigkeit in 2024 ist ausschlaggebend für die Zuordnung zur Brachegruppe 2025.
| Wurde die Mindesttätigkeit in 2024 nicht festgestellt (rote Ampel), hat das zur Folge, dass die Mindesttätigkeit zwingend in 2025 durchgeführt werden muss! In diesem Jahr wird der Schlag der Ebene „Brachen mit Pflicht“ in der Gruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“ zugeteilt. |
Eine Änderung der Bewertung in 2024 kann nur mit plausiblen Nachweisen (z. B. Auftrag Lohnunternehmer) anerkannt werden.
Konnte die Mindesttätigkeit auf Brachen in der Ebene „Brachen mit Pflicht“ der Gruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“ bis Mitte September nicht bestätigt werden, wurden verpflichtende Fotobelegaufträge in der App FANi eingestellt. Werden bis zum Ende der Frist am 20.11.2025 keine Fotobelege eingereicht und kann die Mindesttätigkeit bis zum 16. November auch nicht durch Satellitendaten bestätigt werden, ist die Fläche nicht förderfähig.
Aufruf von Schlaginfo
Das abgesicherte Portal Schlaginfo erreichen Sie über folgende URL:
sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo_perso/
Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung (und zum Laden von Betrieben) im Schlaginfo Portal die Betriebsnummer und das Passwort Ihrer ZID-Benutzerkennung (der Zentralen InVeKoS Datenbank) eingegeben werden müssen, die auch in ANDI verwendet werden.
Legende
Die vorläufigen Ergebnisse des Monitorings zur Mindesttätigkeit auf Brachen werden in Form von dreistufigen Ampelfarben (grün, gelb oder rot) sichtbar gemacht. Der Prüfzustand „unklar“ wird im Kartenbild gelb dargestellt, der Prüfzustand „nicht bestätigt“ rot.
Wurde die Mindesttätigkeit bestätigt, erscheint der Schlag grün. Die Ergebnisse der Ebenen werden mithilfe einer horizontalen bzw. vertikalen Schraffur dargestellt, wodurch beide Informationen gleichzeitig auf einer Fläche erkennbar sind.
Die Legende ist auch im Schlaginfo Portal im Bereich „Legende“ zu finden (siehe Abbildung links).
Abfrage von Sachdaten
Wird ein Schlag mit aktiviertem Werkzeug „Sachdaten abfragen“ in der Karte angeklickt, so können Informationen zum Schlag eingesehen werden. Um die Informationen zu erhalten, müssen Sie den Schlag anklicken, dadurch öffnet sich ein Fenster „Sachdaten-Info“.
Flyer zum Download
Die Informationen dieser Internetseite können Sie sich auch in Form eines Flyers herunterladen (siehe Download-Box in der rechten Spalte).
Flyer zum Monitoring-Zwischenstand im Kontrollverfahren AMS 2025:
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
01.10.2025

