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Tarifvertragliche Leistungen
Das Land Niedersachsen gehört zur „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL), welche mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) ausgehandelt hat.
Der TV-L und ergänzende Tarifverträge regeln u. a. die Arbeitsbedingungen sowie die Vergütung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder.
Leistungen nach TV-L sind zum Beispiel:
Jahressonderzahlung
Als Beschäftigte/r haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Vermögenswirksame Leistungen
Leistungen nach TV-L sind zum Beispiel:
Jahressonderzahlung
Sie erhalten eine Jahressonderzahlung, gestaffelt nach Entgeltgruppen.
Betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Vermögenswirksame Leistungen
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert, haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung.
Weitere Information zum Tarifvertrag finden Sie beim Niedersächsischen Finanzministerium und dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung.
Weitere Information zum Tarifvertrag finden Sie beim Niedersächsischen Finanzministerium und dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung.