Dokumentation von Kennarten auf Dauergrünland
1 Einleitung
Im Jahr 2025 werden alle Schläge kontrolliert, auf denen die Maßnahme ÖR 5 und/oder GN 5 beantragt wurde. Für alle Schläge werden Fotobelegaufträge eingestellt, der Antragstellende muss mit Fotos die Kennarten des betroffenen Schlages nachweisen. Die Nachweise sind verpflichtend. Werden im Jahr 2025 ausreichend Kennarten für den betroffenen Schlag nachgewiesen, ist im Folgejahr kein Nachweis mit Fotobelegen für diesen Schlag erforderlich.Wurden im Jahr 2024 bereits genügend Kennarten für betroffene Schläge mit Fotobelegaufträgen (FBA) nachgewiesen, ist der Nachweis in 2025 nicht erforderlich. Es werden für die bereits im Jahr 2024 positiv nachgewiesenen Kennarten keine Aufträge in der Foto-App eingestellt.
2 Vorgehen
Wenn Sie einen Auftrag in der Foto-App erhalten haben, können Sie mit folgenden Schritten Nachweise erbringen:1. Am betroffenen Schlag den Kartierbogen vorbereiten und oben rechts im vorgegebenen Feld eine Skizze des Schlages, die längste gedachte Linie (quer über den Schlag) und Abschnitt 1 / Abschnitt 2 einzeichnen.
Beispiele zur Aufteilung in Abschnitte: Diagonale/gedachte Linie und Teilung der gedachten Linie in zwei Abschnitte:
3. Fotos der Kennarten entlang der Linie für den ersten Abschnitt fotografieren (und im Kartierbogen notieren) und möglichst vorab mittels der neuen Funktion in FANi bestimmen lassen.
4. Entlang der Linie zum zweiten Abschnitt gehen und dort die benötigte Anzahl an Kennarten fotografieren (möglichst vorab mittels der neuen Funktion in FANi bestimmen lassen und im Kartierbogen notieren).
5. Nach der Aufnahme der Kennarten den Upload des Auftrages starten.
6. Ergebnis abwarten – unbedingt im Schlaginfo Portal beobachten! Das Ergebnis der Bewertung des Schlages wird wenige Tage nach dem Upload im Schlaginfo Portal je Abschnitt dargestellt.
7. Wurden noch nicht genügend Kennarten eingereicht (auf dem Foto war keine Kennart/Foto war unbrauchbar/unscharf), können Sie hier sehen, für welchen Abschnitt noch Fotos mit Kennarten fehlen (und auch welche Kennarten Sie schon nachgewiesen haben).
8. Wurden nicht genügend Kennarten nachgewiesen, erhalten Sie einen Folgeauftrag für den Schlag.
9. Im Folgeauftrag ist zwingend zu beachten, dass die Abschnitte 1 und 2 wie im ersten Auftrag beachtet werden (Abschnitte wie auf dem Kartierbogen notiert und auch in der Karte zum Auftrag sichtbar beim ersten Auftrag).
10. Weitere Kennarten in den Abschnitten aufnehmen (es können auch nur in einem einzelnen Abschnitt Kennartenfotos fehlen).
11. Die aufgenommenen Kennarten vorab bestimmen lassen und dann erneut den Upload starten.
Beim Einsatz der Foto-App sind die Vorgaben der Kartierung unbedingt zu beachten. |
3 Vorab-Dokumentation (zu Beginn der Vegetationszeit ohne Auftrag)
Um möglichst schon zu Beginn der Vegetation frühblühende Kennarten zu dokumentieren, können Sie mit der Foto-App unter dem Menüpunkt „Vorab-Dokumentation“ sehr früh im Jahr blühende Pflanzen aufnehmen.
Sobald die App für das Antragsjahr 2025 zur Verfügung steht, können somit schon, bevor ein Auftrag eingeht, Kennarten dokumentiert werden. Dafür ist es sinnvoll, direkt bei der Aufnahme in der Vorab-Dokumentation am Foto zu notieren, zu welchem Abschnitt das Foto gehört. Dadurch wird es leichter, die vorab aufgenommenen Fotos im eingestellten Auftrag den Abschnitten zuzuordnen. Diese Hinweise können Sie direkt unter dem aufgenommenen Foto festhalten.
- Auf der Seite „Vorab-Dokumentation“ der App FANi können Sie über den Button Fotos aufnehmen direkt Fotos auf Vorrat aufnehmen.
- Wenn Sie das Foto aufgenommen haben, können Sie unten eine Notiz zu dem Bild speichern. Hier können Sie Hinweise eintragen, die Ihnen helfen, das Foto später ggf. einem Auftrag zuzuordnen und – im Falle der Dokumentation von Kennarten – nachzuvollziehen, zu welchem Abschnitt des Schlages das Foto aufgenommen wurde. Das erleichtert die Zuordnung im Auftrag zu Abschnitt 1 oder Abschnitt 2. Auch sollte ggf. der betroffene Schlag notiert werden.
- Über die Seite „Vorab-Dokumentation“ gelangen Sie in den Fotovorrat. Dort können Sie alle Fotos betrachten, die keinem Auftrag zugeordnet wurden.
- Wenn Sie einen Auftrag erhalten, können Sie im Zuge der Bearbeitung über den Button Fotos zuordnen in Frage kommende Fotos aus dem Fotovorrat dem Auftrag zuordnen.
Bevor Sie die ersten Fotoaufnahmen von Kennarten machen, ist Folgendes zu beachten:
- Legen Sie gedanklich die beiden Abschnitte auf Ihrem Schlag fest (dokumentieren Sie diese auf dem Kartierbogen).
- Auf dem Schlag muss für jeden Abschnitt die beantragte Anzahl von Kennarten fotografiert und damit nachgewiesen werden. Die Unterteilung in zwei Abschnitte findet sich auch im Auftrag in der App wieder.
Zu beachten bei der Aufnahme von Fotos:
- Gehen Sie entlang der gedachten Linie, kartieren Sie die Kennarten auf dem Kartierbogen und fotografieren dabei für den ersten Abschnitt die gefundenen Kennarten.
- Im zweiten Abschnitt auf dem betroffenen Schlag gehen Sie genauso vor – die Pflanze wird kartiert und dann fotografiert.
4 Kartenansicht
In der Kartenansicht wird Ihr Standpunkt bei Aufnahme der Fotos dargestellt. Hier wird auch auf die Zuordnung der Abschnitte 1 und 2 hingewiesen. Nach Abgabe des Auftrages sind die Abschnitte nicht mehr sichtbar.
In der Foto-App findet ein Abgleich statt, ob die Kartiervorgaben zu den Abschnitten eingehalten werden.
- Nachzuweisende Kennart möglichst im blühenden Zustand aufnehmen.
- Die Blüte der Kennart ist deutlich im Vordergrund der Aufnahme zu erkennen.
- „Scharfes“ Bild zur besseren Erkennung der Blüte.
- Achten Sie darauf, dass die nachzuweisende Kennart deutlich im Vordergrund steht. Auf Übersichtsfotos des Schlages werden Kennarten nicht erkannt.
- Grenzen Sie die Kennart, wenn notwendig, mit einem „Papier“ gegen Wind oder andere Pflanzen ab.
5 Vorab-Bewertung durch die TU Ilmenau
Die Aufnahmen der Kennarten können vor dem endgültigen Einreichen vorläufig von der TU Ilmenau bestimmt und bewertet werden, um sicherer bei der Kennartenbestimmung zu sein. Die voraussichtlich erkannte Pflanze wird anschließend unter dem Thumbnail (Vorschaubild) und im geöffneten Foto angezeigt:
Immer dort, wo das Symbol angezeigt wird, ist eine Vorab-Bewertung möglich:
Ist die aufgenommene Pflanze keine zulässige Kennart der Maßnahme, oder das Foto ist nicht auswertbar, bekommen Sie einen Hinweis.
6 Abgabe von Aufträgen/Upload
Wenn Sie Kennarten aufgenommen haben, kann der Auftrag abgegeben werden (Upload). Es ist möglich, den Auftrag abzugeben, auch wenn noch nicht ausreichend Kennarten aufgenommen wurden. Wurde die für die Maßnahme notwendige Anzahl an Fotos/Kennarten (4, 6 oder 8) noch nicht aufgenommen, erhalten Sie beim Upload den Warnhinweis: „Sind Sie sicher, dass Sie diesen Auftrag einreichen wollen“.
Wenn Sie zustimmen, startet der Upload. Der unvollständige Auftrag kann somit abgegeben werden. Diesem Auftrag können keine weiteren Fotos hinzugefügt werden. Um weitere Fotos zum Nachweis von Kennarten einreichen zu können, erhalten Sie in diesen Fällen Folgeaufträge. Sie haben damit die Möglichkeit, weitere Fotos von Kennarten einzureichen.
7 Bewertung der eingereichten Fotos
Nach dem Upload werden die Fotos bewertet (auch wenn diese schon vorläufig bewertet wurden). Das Ergebnis dieser abschließenden Bewertung wird voraussichtlich in der App FANi und ausführlicher nach einem Login im Schlaginfo Portal zu jedem Schlag und nach Abschnitt 1 und 2 unterteilt dargestellt. Hier können Sie sehen, welche Kennarten nachgewiesen wurden und in welchem Abschnitt ggf. noch Nachweise fehlen. Das Portal Schlaginfo ist in einem Web-Browser unter dieser Adresse erreichbar:
sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo
Indem man im Schlaginfo Portal in der Kopfzeile auf den Link Login klickt, gelangt man zur Anmeldung von Schlaginfo:
8 Folgeauftrag – bei ungenügend nachgewiesenen Kennarten
- Sollten Sie nicht genügend Kennarten finden, ist zu einem späteren Zeitpunkt in einem neuen Fotoauftrag/Folgeauftrag das Nachreichen von Fotos mit Kennarten möglich.
- Wenn auch mit dem ersten Folgeauftrag noch immer nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden konnten, kann es für einen Schlag auch mehrere Folgeaufträge geben.
- Das Ergebnis der Bewertung in der personalisierten Variante des Schlaginfo Portals zu jedem Schlag gibt Ihnen den Hinweis, für welchen Abschnitt des Schlages noch Fotos fehlen. Im Folgeauftrag müssen Sie die Aufnahmen in dem Abschnitt auf dem Schlag machen, in dem noch Fotos fehlen – dies ist im Auftrag zwingend zu beachten!
Das Verfahren endet voraussichtlich Anfang November 2025, bis dahin können Fotobelege eingereicht werden. Werden keine Fotobelege eingereicht, gelten die Kriterien der Maßnahme als nicht erfüllt.
9 Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Nutzung der Foto-App erhalten Sie auf der Seite FANi.
Webcode der Landwirtschaftskammer: 01039323 FANi
10 Kennartenliste Niedersachsen/Bremen/Hamburg
Nr. | Name | Hinweis auf Blühzeiten |
1 | Kuckucks-Lichtnelke Silene flos-cuculi |
Mai – Juni (Juli) |
2 | Sumpfdotterblume Caltha palustris |
April – (Mai) frühblühend |
3 | Brennender Hahnenfuß Ranunculus flammula |
(Mai) – Juni – Sept. |
4 | Schlangen-Wiesenknöterich Bistorta officinalis |
Mai – Juni |
5 | Sumpf-Schafgarbe Achillea ptarmica |
Juli – Aug. |
6 | Kohl-Kratzdistel Cirsium oleraceum |
Juni – Aug. |
7 | Seggen, Simsen und Strandsimsen Bolboschoenus maritimus , Carex acuta, Carex acutiformis, Carex appropinquata, Carex aquatilis, Carex arenaria, Carex brizoides, Carex canescens, Carex caryophyllea, Carex cespitosa, Carex flava, Carex diandra, Carex distans, Carex disticha, Carex echinata, Carex flacca, Carex flava, Carex buxbaumii, Carex hirta, Carex hostiana, Carex lasiocarpa, Carex flacca, Carex flava, Carex nigra, Carex vulpina agg., Carex leporina, Carex pallescens, Carex panicea, Carex paniculata, Carex praecox, Carex arenaria, Carex pulicaris, Carex riparia, Carex rostrata, Carex tomentosa, Carex vesicaria, Carex vulpina agg., Scirpus sylvaticus |
Mai – Juni |
8 | Großer und Straußblütiger Sauerampfer Rumex acetosa, Rumex thyrsiflorus |
Mai – Sept. |
9 | Gewöhnliches Ruchgras Anthoxanthum odoratum |
Mai – Juni |
10 | Scharfer Hahnenfuß Ranunculus acris |
(Mai) – Juni – (Sept.) |
11 | Wiesen-Schaumkraut Cardamine pratensis |
April – Mai frühblühend |
12 | Gewöhnliche Schafgarbe Achillea millefolium |
Juni – Okt. |
13 | Rot-Klee Trifolium pratense |
Mai – Aug. |
14 | Kleine gelbe Klee-Arten Medicago lupulina, Trifolium campestre, Trifolium dubium |
Mai – Juli |
15 | Gamander-Ehrenpreis Veronica chamaedrys |
Mai – Juni |
16 | Wiesen-Platterbse Lathyrus pratensis |
Juni – Juli |
17 | Vogel-Wicke Vicia cracca |
Juni – Aug. |
18 | Kleine Braunelle Prunella vulgaris |
Juni – Aug. |
19 | Spitz-Wegerich Plantago lanceolata |
April – Sept. frühblühend |
20 | Margerite Leucanthemum vulgare agg., Leucanthemum ircutianum |
Mai – Aug. |
21 | Kriechender Günsel Ajuga reptans |
(Mai) – Juni – Juli |
22 | Flockenblume Centaurea jacea, Centaurea phrygia, Centaurea scabiosa |
(Juni) – Juli – Aug. |
23 | Hornklee Lotus corniculatus, Lotus pedunculatus, Lotus tenuis |
(Mai) – Juni – Juli |
24 | Klappertopf Rhinanthus alectorolophus, Rhinanthus serotinus, Rhinanthus minor |
Mai – Juli |
25 | Echtes Labkraut Galium verum |
Juni – Sept. |
26 | Witwenblume, Skabiose und Teufelsabbiss Knautia arvensis, Scabiosa canescens, Scabiosa columbaria, Succisa pratensis |
Juli – Aug. |
27 | Hainsimse Luzula campestris agg. |
April – Mai frühblühend |
28 | Frauenmantel Alchemilla vulgaris agg. |
Mai – Okt. |
29 | Doldengewächse (ohne Wiesen-Kerbel) Angelica sylvestris, Carum carvi, Chaerophyllum hirsutum, Daucus carota, Heracleum sphondylium, Hydrocotyle vulgaris, Meum athamanticum, Pastinaca sativa, Peucedanum palustre, Pimpinella major, Pimpinella saxifraga agg., Selinum carvifolia, Selinum dubium, Silaum silaus |
Juni – Sept. |
30 | Labkraut, weiß blühend (ohne Kletten-Labkraut) Galium mollugo, Galium boreale, Galium palustre, Galium saxatile, Galium uliginosum |
Mai – Aug. |
31 | Gras- und Sumpf-Sternmiere Stellaria graminea, Stellaria palustris |
(Mai) – Juni – Juli |
32 | Gelb blühende Korbblütler nur mit Zungenblüten (ohne gewöhnlichen Löwenzahn) Chondrilla juncea, Crepis biennis, Crepis capillaris, Crepis mollis, Crepis paludosa, Crepis vesicaria, Hieracium bauhini, Hieracium caespitosum, Hieracium lachenalii , Hieracium laevigatum, Hieracium murorum , Hieracium pilosella, Hieracium piloselloides, Hieracium sabaudum, Hieracium umbellatum, Hypochaeris glabra, Hypochaeris radicata, Lactuca serriola, Lapsana communis, Leontodon hispidus, Leontodon saxatilis, Lactuca muralis, Picris hieracioides, Scorzonera humilis, Scorzonera laciniata, Scorzoneroides autumnalis, Sonchus arvensis, Sonchus asper, Sonchus oleraceus, Sonchus palustris, Tragopogon dubius, Tragopogon minor, Tragopogon pratensis |
FANi: Foto-App Agrarförderung Niedersachsen