Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
Bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) müssen alle aus den Vorjahren bewilligten Maßnahmen der alten und neuen Förderperiode einer noch laufenden Fördermaßnahmen (FM) zur Auszahlung bis zum 15.05.2025 beantragt werden. Bei der Teilintervention BV1 können in 2025 weiterhin Erstanträge gestellt werden. Bei den anderen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) können keine Erst- oder Neuanträge gestellt werden sondern ausschließlich Folgeanträge mit neuen Flächen für die restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung. Diese können bis zum 15.05.2025 beantragt werden. Weitere Informationen bezüglich der neuen Fördermaßnahmen finden Sie auch unter der Internetadresse www.aum.niedersachsen.de .
Auch in ANDI 2025 können Sie den Antrag für die angebotenen Maßnahmen digital erfassen. Allerdings sind ggf. die zugehörige Antragsanlagen für einzelne Maßnahmen in Papierform oder über den Dokumentendownload bei der zuständigen Behörde bis spätestens 15.05.2025 einzureichen. Zuschläge können ab 2025 digital beantragt werden, wobei für UNB-Bestätigungen entsprechende Unterlagen nach Antragsabgabe gedruckt und von der UNB unterschrieben über die oben genaannten Wege eingereicht werden können.
Bitte beachten Sie auch die Übersicht Agrarumweltmaßnahmen für 2025. Es ist möglich, dass einzelne Bestimmungen und Fördervoraussetzungen ergänzt oder geändert werden oder dass sich die Höhe der Zuwendung ändert. Über ggf. geänderte Fördervoraussetzungen werden Sie unverzüglich informiert. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Antrag kostenfrei zurückzuziehen. Diese Übersicht der betreffenden Agrarumweltmaßnahmen, die in 2025 angeboten werden, finden Sie ab Mitte März ebenfalls unter dem Menüpunkt Extras/ Dokumente zum herunterladen.
+++++ Wichtiger Hinweis zu den Angaben im Betriebsspiegel: +++++
Zum Zeitpunkt des Datenabzuges (Ende Februar 2025) sind die Auszahlungsanträge ggf. noch nicht bewilligt worden. Dies hat zur Folge, dass unter Umständen die vorbelegten Daten im Betriebsspiegel unter "3. Übersicht der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Erschwernisausgleich und Erweiterte Erschwernisausgleich" nicht den aktuellen Stand beinhalten.
Wichtiger Hinweis zur Kombination von Ökoregelungen (ÖR) mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der alten und neuen Förderperiode:
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ökoregelungen auf Flächen mit bewilligten AUKM, dass die Kombinierbarkeit ggf. nicht gegeben ist. Dies kann zu Abzügen, Ablehnungen oder Rückforderungen bei den AUKM führen. Eine Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten finden sie unter www.aum.niedersachsen.de
Bitte informieren Sie sich.
Ab Anfang April stehen Ihnen folgende Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer für Fragen zu den Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung:
Bewilligungsstelle | Tel.-Nr. Hotline AUM |
Aurich | 04941/921-277 |
Braunschweig | 0531/28997-600 |
Bremervörde | 04761/9942-230 |
Hannover | 0511/3665-1155 |
Meppen | 05931/403-300 |
Nienburg | 05021/9740-205 |
Northeim | 05551/6004-221 |
Oldenburg | 0441/801-293 |
Osnabrück | 0541/56008-200 |
Uelzen | 0581/8073-214 |
Sollten Sie andere fachliche Fragen zur Agrarförderung haben, wenden Sie sich bitte hier an Ihre Bewilligungstelle.
Zudem stehen Ihnen weitergehende Informationen auf der Seite der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.
Weitere Hilfe-Themen zu den Agrarumweltmaßnahmen in der Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Einschränkungen der AUKM bei Betriebssitz und Antragstypen
Bei einigen Maßnahmen (Teilinterventionen) sind die Antragstypen (Erstanträge, Folge- oder Neuanträge) in den Betriebssitzen NI, HB und HH nur eingeschränkt möglich. Wir bitten dies zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Artikel. mehr- Aktuelles
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