Geodaten Landentwicklung
Neuvermessungsgebiet
Diese Variante findet Anwendung in Verfahren, in denen sich eine umfassende Neuordnung abzeichnet. Häufig verbunden mit einer Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes, werden sämtliche Flurstücke neu festgelegt.
Die äußeren Grenzen der Neuvermessungsgebiete müssen den Genauigkeitsanfor-derungen der Verwaltungsvorschriften zu Liegenschaftsvermessungen (LiegVermErlass) entsprechen.
Die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung (NVL) legt in Abstimmung mit der Vermessung und Kataster Verwaltung (VKV) die verfahrens- und vermessungstechnisch sinnvolle Abgrenzung der Neuvermessungsgebiete unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erwägungen fest. Hierbei wird auch geprüft, ob es zweckmäßig ist, die Neuvermessungsgebiete auf Teilbereiche des Verfahrensgebietes zu beschränken. In diesen Fällen sind die Umringsgrenzen der Neuvermessungsgebiete nicht oder nur in Teilen mit den geplanten Verfahrensgebietsgrenzen identisch.
In Neuvermessungsgebieten wird das Liegenschaftskataster neu eingerichtet.