Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
Update 09.02.2023:
Die Antragsfrist für die Erst- sowie Folge- und Neuanträge zu den Agrarumweltmaßnahmen 2023 endet mit dem 15.05.2023.
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Bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) müssen alle aus den Vorjahren bewilligten Maßnahmen der alten und neuen Förderperiode einer noch laufenden Fördermaßnahmen (FM) zur Auszahlung bis zum 15.05.2023 beantragt werden. Gleichzeitig sind neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Sammelantrag anzugeben, die bis zum 15.05.2023 beantragt werden können. Weitere Informationen bezüglich der neuen Fördermaßnahmen finden Sie auch unter der Internetadresse www.aum.niedersachsen.de bzw. bei der Landwirtschaftskammer.
Auch in ANDI 2023 können Sie den Hauptantrag für die angebotenen Maßnahmen (Erst-, Folge- und Neuanträge) digital erfassen. Allerdings sind ggf. die zugehörige Antragsanlagen für einzelne Maßnahmen in Papierform bei der zuständigen Behörde bis spätestens 15.05.2023 einzureichen.
Bitte beachten Sie auch die Übersicht Agrarumweltmaßnahmen für 2023. Es ist möglich, dass einzelne Bestimmungen und Fördervoraussetzungen ergänzt oder geändert werden oder dass sich die Höhe der Zuwendung ändert. Über ggf. geänderte Fördervoraussetzungen werden Sie unverzüglich informiert. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Antrag kostenfrei zurückzuziehen. Diese Übersicht der betreffenden Agrarumweltmaßnahmen, die in 2023 angeboten werden, finden Sie ab Ende März ebenfalls unter dem Menüpunkt Extras/ Dokumente zum herunterladen.
Wichtiger Hinweis zur Kombination von Ökoregelungen (ÖR) mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der alten und neuen Förderperiode:
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ökoregelungen auf Flächen mit bewilligten AUKM, dass die Kombinierbarkeit ggf. nicht gegeben ist. Dies kann zu Abzügen, Ablehnungen oder Rückforderungen bei den AUKM führen. Eine Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten finden sie unter www.aum.niedersachsen.de
Bitte informieren Sie sich.
Ab Anfang April stehen Ihnen folgende Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer für Fragen zu den Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung:
Bewilligungsstelle | Tel.-Nr. Hotline AUM |
Aurich | 04941/921-277 |
Braunschweig | 0531/28997-600 |
Bremervörde | 04761/9942-230 |
Hannover | 0511/3665-1155 |
Meppen | 05931/403-300 |
Nienburg | 05021/9740-205 |
Northeim | 05551/6004-221 |
Oldenburg | 0441/801-293 |
Osnabrück | 0541/56008-200 |
Uelzen | 0581/8073-214 |
Sollten Sie andere fachliche Fragen zur Agrarförderung haben, wenden Sie sich bitte hier an Ihre Bewilligungstelle.
Zudem stehen Ihnen weitergehende Informationen auf der Seite der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.
Weitere Hilfe-Themen zu den Agrarumweltmaßnahmen in der Anwendung.
- Aktuelles
- Neu in ANDI 2023
- Technische Voraussetzungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Technische Nachrichten
- Änderungsanträge
- Bereinigung Überlappung
- Kontrolle durch Monitoring (KdM)
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- Andere Bundesländer
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- Schlaginfo-Portal