Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
Bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) müssen alle aus den Vorjahren bewilligten Maßnahmen der alten und neuen Förderperiode einer noch laufenden Fördermaßnahmen (FM) zur Auszahlung bis zum 15.05.2024 beantragt werden. Gleichzeitig sind neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Sammelantrag anzugeben, die bis zum 15.05.2024 beantragt werden können. Weitere Informationen bezüglich der neuen Fördermaßnahmen finden Sie auch unter der Internetadresse bzw. bei der .
Auch in ANDI 2024 können Sie den Hauptantrag für die angebotenen Maßnahmen (Erst-, Folge- und Neuanträge) digital erfassen. Allerdings sind ggf. die zugehörige Antragsanlagen für einzelne Maßnahmen in Papierform bei der zuständigen Behörde bis spätestens 15.05.2024 einzureichen.
Bitte beachten Sie auch die Übersicht Agrarumweltmaßnahmen für 2024. Es ist möglich, dass einzelne Bestimmungen und Fördervoraussetzungen ergänzt oder geändert werden oder dass sich die Höhe der Zuwendung ändert. Über ggf. geänderte Fördervoraussetzungen werden Sie unverzüglich informiert. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Antrag kostenfrei zurückzuziehen. Diese Übersicht der betreffenden Agrarumweltmaßnahmen, die in 2024 angeboten werden, finden Sie ab Mitte März ebenfalls unter dem Menüpunkt Extras/ Dokumente zum herunterladen.
+++++ Wichtiger Hinweis zu den Angaben im Betriebsspiegel: +++++
Zum Zeitpunkt des Datenabzuges (Ende Februar 2024) sind die Auszahlungsanträge noch nicht bewilligt worden. Dies hat zur Folge, dass unter Umständen die vorbelegten Daten im Betriebsspiegel unter "3. Übersicht der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Erschwernisausgleich und Erweiterte Erschwernisausgleich" nicht den aktuellen Stand beinhalten.
Wichtiger Hinweis zur Kombination von Ökoregelungen (ÖR) mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der alten und neuen Förderperiode:
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ökoregelungen auf Flächen mit bewilligten AUKM, dass die Kombinierbarkeit ggf. nicht gegeben ist. Dies kann zu Abzügen, Ablehnungen oder Rückforderungen bei den AUKM führen. Eine Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten finden sie unter www.aum.niedersachsen.de
Bitte informieren Sie sich.
Ab Anfang April stehen Ihnen folgende Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer für Fragen zu den Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung:
Bewilligungsstelle | Tel.-Nr. Hotline AUM |
Aurich | 04941/921-277 |
Braunschweig | 0531/28997-600 |
Bremervörde | 04761/9942-230 |
Hannover | 0511/3665-1155 |
Meppen | 05931/403-300 |
Nienburg | 05021/9740-205 |
Northeim | 05551/6004-221 |
Oldenburg | 0441/801-293 |
Osnabrück | 0541/56008-200 |
Uelzen | 0581/8073-214 |
Sollten Sie andere fachliche Fragen zur Agrarförderung haben, wenden Sie sich bitte hier an Ihre Bewilligungstelle.
Zudem stehen Ihnen weitergehende Informationen auf der Seite der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.
Weitere Hilfe-Themen zu den Agrarumweltmaßnahmen in der Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Einschränkungen der AUKM bei Betriebssitz und Antragstypen
Bei einigen Maßnahmen (Teilinterventionen) sind die Antragstypen (Erstanträge, Folge- oder Neuanträge) in den Betriebssitzen NI, HB und HH nur eingeschränkt möglich. Wir bitten dies zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Artikel. mehr- Aktuelles
- Neu in ANDI 2024
- Technische Voraussetzungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Technische Nachrichten
- Änderungsanträge
- Bereinigung Überlappung
- AMS-Änderungsmitteilung (ehemals KdM)
- Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
- Andere Bundesländer
- Termine
- Dokumente und Formulare
- Hilfe
- Schnittstellen der Abgabedateien
- Schlaginfo-Portal