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Glossar

A

absolute Abweichung: Differenz zwischen ’beantragte Fläche’ und ’ermittelte Fläche’

Abzug: In den ’Direktzahlungen’ Flächenabzug in Abhängigkeit von ’absolute Abweichung’ und/oder ’relativer Abweichung’

Abzug sonst: Synonym für ’sonstiger Abzug’

AGZ: Ausgleichszulage. Einjährige nicht ’lagegenaue Verpflichtung’, wird in Niedersachsen nicht mehr angeboten

Aktivierungsfläche: Fläche, die zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen herangezogen wird, regional aufgeteilt

ALB: automatisierte Liegenschaftsbuch. Das ALB liefert Informationen zum Eigentümer und der Größe von Flurstücken

ALK: automatisierte Liegenschaftskarte


AMS: Area Monitoring System

Änderungsantrag: Nachträgliche Ergänzung des ’Sammelantrags’.

Antragsverspätung: Abgabe des ’Sammelantrags’ nach dem Stichtag. Nach Art. 23 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1122/2009 erfolgt pro verspätet eingereichten Arbeitstag eine einprozentige Kürzung

Art.: Artikel einer Verordnung

Art. 16: Bei ’ELER-Flächenmaßnahmen’ nach Art. 16 VO (EU) Nr. 65/2011 benannte Sanktion in Abhängigkeit von ’absolute Abweichung’ und/oder ’relative Abweichung’

Art. 18: Bei ’ELER-Flächenmaßnahmen’ nach Art. 18 VO (EU) Nr. 65/2011 benannte Sanktion aufgrund von flächenunabhängigem Verstößen gegen Fördervoraussetzungen

Auszahlungsantrag: Begriff für den Antrag, der zu stellen ist, wenn eine laufende Agrarumweltverpflichtung besteht

AUKM: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Sammelbegriff für niedersächsische, Bremer sowie Hamburger Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

B

beantragte Fläche: In den ’Direktzahlungen’ das Minimum aus ’ZA’ und ’korrigierte Fläche’. Beinhaltet die ’FM’ keine ’ZA’, ist die beantragte Fläche gleich der ’korrigierten Fläche’. In den ’ELER-Flächenmaßnahmen’ das Minimum aus ’Verpflichtungsfläche’ und ’korrigierte Fläche’. Beinhaltet die ’FM’ keine ’Verpflichtungsfläche’, so ist die beantragte Fläche gleich der ’korrigierten Fläche’

Berechnungsfläche: In den ’Direktzahlungen’ die Fläche nach Subtraktion der Flächensanktionen und dort die Grundlage zur Berechnung von ’vorläufiger Betrag

Betriebsprämie: Einjährige und nicht ’lagegenaue Verpflichtung’. Betreut durch das ’ML’

BMVEL: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Bwst: Bewilligungsstelle. In Niedersachsen gibt es aktuell zehn Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsens (ehemalige Ämter für Agrarstruktur AfA)

C

CC: Cross Compliance. Standards in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch und Tier, Pflanzenschutz die Landwirte einhalten müssen sowie die Erhaltung der bewirtschafteten Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Sofern ein Verstoß festgestellt wird, erfolgt je nach Schwere und Umfang eine Sanktion

D

Datenbank: Unter Datenbank versteht man eine Sammlung von Daten und Informationen vielfältiger Art, die nach verschiedenen Gesichtspunkten geordnet und strukturiert ist

Direktzahlung: Sammelbegriff für die ’Betriebsprämie’, sowie gekoppelte Maßnahmen (bis Antragsjahr 2011). Ehemals als 1. Säule bezeichnet

DOP: Digitales Orthophoto. Ein DOP ist ein unter der Berücksichtigung der Aufnahmegeometrie entzerrtes, georeferenziertes, lagerichtiges Luftbild

E

E-Antrag: Erstantrag. Im Erstantrag der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gibt der Antragsteller an, welche Verpflichtungen er durchzuführen bereit ist. Bei lagegenauen Verpflichtungen müssen die Flächen exakt angegeben werden, bei rotierenden Verpflichtungen genügt die Angabe der Gesamtfläche. Der Verpflichtungszeitraum beginnt in der Regel am 01.01. des Folgejahres, in welchem der Erstantrag gestellt wurde.

EA: Erschwernisausgleich. Einjährige ’lagegenaue Verpflichtung’. Betreut durch das ’MU’


EEA: Erweiterter Erschwernisausgleich

EG: Europäische Gemeinschaft


EGS: Einkommensgrundstützung

ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Ehemals als 2. Säule bezeichnet

ELER-Flächenmaßnahmen: Förderprogramme nach den Vorgaben des ’ELER’, dazu gehören die Agrarumweltmaßnahmen.

EU: Europäische Union

F

FB: Fachbereich. Organisatorische Verwaltungseinheit bei der LWK

fehlende Parzelle: Landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche, die im Rahmen des Antrags nicht gemeldet wurde. Nach Art. 55 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1122/2009 kann der Beihilfebetrag je nach Schwere des Versäumnisses um bis zu 3 % gekürzt werden

Feldblock: Ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche mit (relativ) dauerhaften Außengrenzen, die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet wird und die mit einer oder mehreren Fruchtarten bestellt oder ganz oder teilweise stillgelegt ist. Als Außengrenzen sind auch Landes- und Fördergebietsgrenzen sowie Grenzen zwischen bestimmten Bodennutzungskategorien anzusehen

festgestellte Fläche: Flächengröße, die im Ergebnis von ’Vwk’ und ggf. ’VOK’ festgestellt wurde. In den ’ELER-Flächenmaßnahmen’ ist dies die Fläche vor ’sonstiger Abzug’, daher auch umgangssprachlich bezeichnet als „festgestellte Fläche vor Abzug sonst“

festgestellte Fläche nach Abzug sonst: Ergebnis von ’festgestellte Fläche’ abzüglich ’sonstiger Abzug’

F-Antrag: Folgeantrag. Sofern ein Antragsteller bei mehrjährigen ’Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen’ im Laufe des Verpflichtungszeitraumes die Verpflichtung auf weitere Flächen ausweiten möchte und der Flächenzuwachs weniger als 50% beträgt, können durch Stellen eines Folgeantrags diese Flächen zusätzlich bewilligt werden. Die Laufzeit der Verpflichtung bleibt unberührt.

FLIK: Feldblockidentifikator bzw. Flächenidentifikator (Aufbau: 2 Zeichen für Nationalität, z.B. DE für Deutschland, 6 Zeichen Präfix: Kennung für Identifikator erzeugende Implementierung, 8 Zeichen Suffix: laufende Nummer).In Niedersachsen ist der FLIK folgendermaßen definiert: Der Präfix enthält die Angaben für Deutschland DE und Niedersachsen NI sowie Landwirtschaft ’InVeKoS’ LI. Die nächsten zwei Stellen geben das Jahr der Entstehung des Feldblockes an, die nächsten vier Stellen die Gemarkungsnummer und die letzten vier Stellen die laufende Nummer des Feldblocks innerhalb der Gemarkung

FM: Fördermaßnahme

FM-Nr: Sind die zwei- oder dreistelligen Fördermaßnahmennummern der Förderprogramme

G

gemeldete Fläche: Flächengröße laut ’Sammelantrag’, für die im Rahmen der ’FM’ eine Förderfähigkeit gegeben ist

GFN: Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis

GIS: Ist die Abkürzung für Geoinformationssystem, ein rechnergestütztes System, mit dem raumbezogenen Daten erfasst, gespeichert, verarbeitet und in verschiedenen Formen ausgegeben werden können

H

Historisches Dauergrünland: Ist eine nicht förderfähige Fläche im Sinne des Art. 7 der VO (EG) 1251/1999.

HIT: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.

I

ID: Identifier. In einem GIS wird die Wiederauffindbarkeit eines Objektes und die Verknüpfung mit den zugehörigen Attributen in der Datenbank durch einen eindeutigen Schlüssel (=ID) sichergestellt

InVeKoS: Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

J

JES: Junglandwirte-Einkommensstützung

K

Konvergenzgebiet: Im Konvergenzgebiet liegen alle Betriebe deren Registriernummer mit einer 3 beginnt. In Zahlstellendokumenten zu den Buchungskontexten auch als „Altbezirk Lüneburg“ bezeichnet. Der Unterschied besteht in der Aufteilung der Finanzierung zwischen Land und EU

korrigierte Fläche: ’Gemeldete Fläche’ abzüglich sanktionsfreier Antragskorrekturen (z. B. offensichtlicher Irrtum)

Kulturgruppe: Eine Gruppe von gemeldeten Flächen innerhalb einer ’FM’, die denselben Beihilfesatz erhalten. Flächen mit unterschiedlichen ’Punktwerten’ bzw. Fördersätzen oder ’Schutzgebietsnummern’ innerhalb einer Fördermaßnahme bilden jeweils eine eigene ’Kulturgruppe’.

L

lagegenaue Verpflichtung: Die Verpflichtung ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum an eine ganz bestimmte Fläche gebunden

Layer: Informationsschichten in einem GIS- System: z.B. Orthophotos als 1. Informationsschicht (Layer 1), Feldblockgrenzen als 2. Informationsschicht (Layer 2) usw.

LGLN: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen

LGN: Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen

LN: landwirtschaftliche Nutzfläche

LWK: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

M

Mindestfördersumme: Beihilfebetrag, der erreicht werden muss, damit ein Anspruch auf Förderung besteht. Je nach ’FM’ ist dieser Betrag unterschiedlich

ML: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Monitoring: In den ’ELER-Flächenmaßnahmen’ die statistische Auswertung von Kenngrößen eines Antrags. Dazu gehören z.B. Aussagen über Art des Unternehmens oder Neue Herausforderungen sowie Art und Lage der Fläche

MU: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

N

N-Antrag: Neuantrag. Sofern ein Antragsteller bei mehrjährigen ’Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen’ im Laufe des Verpflichtungszeitraumes die Verpflichtung auf weitere Flächen ausweiten möchte und der Flächenzuwachs 50% oder mehr beträgt, können durch Stellen eines Neuantrags diese Flächen zusätzlich bewilligt werden. Die Laufzeit der Verpflichtung beginnt mit diesem Antrag neu.

O

Orthophotos: siehe ’DOP’


ÖR: Ökoregelungen

P

Parzellenverspätung: Abgabe des ’Änderungsantrags’ nach dem Stichtag. Nach Art. 23 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1122/2009 werden pro verspätet eingereichten Arbeitstag die Beihilfebeträge, die den verspätet gemeldeten Flächen entsprechen, gekürzt. Ein Synonym ist Einzelflächenverspätung

Projektgebiet: siehe ’Schutzgebiet’, diese Angabe wird für den Erschwernisausgleich (EA) benötigt

Punktwert: Kenngröße einer jeden Fläche im Erschwernisausgleich, die abhängig von Lage und Eigenschaften der Fläche ist. Da der ’Punktwert’ wird mit dem Fördersatz multipliziert und ist maßgeblich zur Beihilfeberechnung

Q

R

rotierende Verpflichtung: Die Verpflichtung ist nicht an eine bestimmte Fläche gebunden, sondern kann im Laufe des Verpflichtungszeitraumes auf verschiedenen Flächen durchgeführt werden

S


Sammelantrag: Antrag auf Fördermittel, mitsamt der Flächenangabe eines Antragstellers. Abgabefrist ist der 15. Mai, es sei denn dieser fällt auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag. Dann gilt der nächstfolgende Werktag

Schlag: Ein Schlag ist eine zusammenhängende landwirtschaftliche genutzte Fläche eines Erzeugers, die mit einer Fruchtart bestellt oder stillgelegt ist

Schutzgebiet: Ein geographisch festgelegtes Gebiet, das im Hinblick auf die Verwirklichung bestimmter Erhaltungsziele ausgewiesen ist oder geregelt und verwaltet wird. Synonym ist Projektgebiet

Schutzgebietsnummer: Jedes Schutzgebiet ist über eine Schutzgebietsnummer eindeutig definiert.

Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung: eigenständige Landesbehörde, die sich mit der Softwareentwicklung für die Dienststellen der Landwirtschaftskammer und der ARL befasst sowie die Anwendungen ANDI und ARKoS erstellt (ehem. Amt für Agrarstruktur landesweite Aufgaben).

SLA: siehe ’Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung’

sonstiger Abzug: Flächenabzug durch Bewirtschaftungsverstöße. Der Schlag wird daraufhin vollständig gekürzt

T

U

UES: Umverteilungseinkommensstützung

V

VKV: Vermessungs- und Katasterverwaltung

VO: Verordnung

VOK: Vor-Ort-Kontrolle. Eine Form der Kontrolle der vom Antragsteller gemachten Angaben, indem Kontrolleure den Hof bzw. die Einrichtungen des Antragstellers im Hinblick auf Flächen und Auflagen inspizieren.

vorläufige Berechnungsfläche: In den ’Direktzahlungen’ das Minimum aus ’beantragte Fläche’ und ’festgestellte Fläche’. Vergleichbar mit ’ermittelte Fläche’ in den ’ELER-Flächenmaßnahmen’

vorläufiger Betrag: Erster Geldbetrag, der sich aus ’zahlungsfähige Fläche’ multipliziert mit dem Fördersatz der entsprechenden ’FM’

VwK: Verwaltungskontrolle. Bearbeitungsvorgang der Antragsunterlagen in den ’Bwst’

W

X

Y

Z

ZA: Zahlungsansprüche

zahlungsfähige Fläche: Minimum aus ’ermittelte Fläche’ und ’festgestellte Fläche nach Abzug sonst’. Ist bei den ’ELER-Flächenmaßnahmen’ die Grundlage zur Berechnung von ’vorläufiger Betrag’

ZEUS: Zahlstellen-EU-Software. Programm mit dem die operative ’Zahlstelle’ die in ARKoS bewilligten Beträge zur Auszahlung bringt

ZID: Zentrale InVeKoS-Datenbank.

ZS: EU-Zahlstelle des ’ML’. Gegliedert in koordinierende Zahlstelle und operative Zahlstelle


Zurückgen.: Zurückgenommen - in der ANDI Zusammenfassung (Abgabe), z.B. Fördermaßnahmen

Zuwendungsbetrag: Auf Basis der im ’E-Antrag’ genannten Angaben wird ein Zuwendungsbetrag ermittelt. Der Zuwendungsbetrag ist ein theoretischer Betrag, der dem Antragsteller im Verpflichtungszeitraum bei korrekter Durchführung der Maßnahme auf den ’zahlungsfähigen Flächen’ maximal zusteht.


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