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Area Monitoring System (AMS) - ehemals Kontrolle durch Monitoring (KdM)
AMS-Änderungsmitteilung - ehemals KdM-Änderungsmitteilung
Durch das AMS (Area Monitoring System), können durch den Begünstigten Änderungen an den gemeldeten Geometrien sowie an der Nutzung der Flächen bis zum 30.09. vorgenommen werden. Änderungen zur gemeldeten Geometrie (ausgenommen Landschaftselemente) können in ANDI mit den bekannten Zeichenwerkzeugen vorgenommen und eingereicht werden. Auch die von Ihnen bisher gemeldete Kultur kann in ANDI durch die Eingabe des von Ihnen gewünschten Nutzungscode korrigiert werden. Für diese Änderungen muss ein Datenbegleitschein eingereicht werden.
Im Kontrollverfahren AMS haben Sie auch die Möglichkeit die von der Verwaltung festgestellten und vorgenommenen Änderungen an den gemeldeten Geometrien (z.B. durch Referenzänderungen) als von Ihnen gemeldete Änderungen zu übernehmen, wenn Sie diesen Änderungen zustimmen. Auch bereits festgestellte Abweichungen zur gemeldeten Nutzung in der systematischen Bewertung der Satellitendaten, Kontrollen oder durch die Verwaltung können Sie als dann eigene Meldung bis zum 30.09. übernehmen.
Vorgehen bei bereits festgestellten Abweichungen
Geometrieänderungen
- Stimmen Sie den Änderungen zu, haben Sie die Möglichkeit, die zu diesem Zeitpunkt aktuell dargestellte Geometrie als von Ihnen gemeldet zu übernehmen.
- Durch das Setzen des Hakens in das Ankreuzfeld "AMS: Änderungsmitteilung" in der Flächenbearbeitung melden Sie nach Abgabe des Datenbegleitscheines diese Änderung als eigene Meldung.
- Durch die Änderungsmeldung können ggf. Sanktionen vermieden werden.
Das Ankreuzfeld „AMS Änderungsmitteilung“ kann für die Übernahme als eigene Meldung von Flächenänderungen wie z.B. vorliegende Messungen und Schlagteilungen aus der Kontrolle vor Ort, Änderung der Teilschlag-Grenzen im Rahmen der Verwaltungskontrolle oder Änderungen aufgrund von geänderten Feldblöcken genutzt werden.
Die von Ihnen bestätigten Änderungen werden erst in die gemeldete Fläche übernommen, wenn der entsprechende Datenbegleitschein fristgerecht bei der Bewilligungsstelle eingereicht wird. Wird der Datenbegleitschein nicht bis zum 30.09. eingereicht, gilt die Änderung zur Fläche als nicht bestätigt, sie wird dann als Fläche aus einer Vor-Ort-Kontrolle oder der Verwaltungskontrolle festgehalten.
Wichtiger Hinweis zum Abgleich mit der ursprünglich gemeldeten Fläche:
Der Stand der gemeldeten Geometrie zum Ende des Antragsverfahrens ist dem Layer „Überschneidungsflächen (UEL)“ zu entnehmen. Setzen Sie dazu den Haken bei „Schläge UEL bzw. „Teilschläge UEL“, um die Geometrie anzuzeigen. Standardmäßig werden nur die Überlappungen angezeigt.
Dadurch ist es Ihnen möglich die aktuell dargestellte Geometrie mit Ihrer ursprünglich gemeldeten Fläche abzugleichen um zu erkennen wo Änderungen vorgenommen wurden. Kleinstabweichungen sind nicht immer auf Anhieb zu erkennen.
Nutzungsänderungen
Zur Nachverfolgung finden Sie den von Ihnen ursprünglich gemeldeten Nutzungscode auf der Übersichtsseite unter „zuletzt abgegebene Anträge“ im pdf-Dokument „Betriebsspiegel (BS)“
Wählen sie die betroffene Fläche aus und beurteilen Sie, ob Sie den vorgenommenen Nutzcodeänderungen zustimmen wollen.
- Stimmen Sie der Änderung zu, haben Sie die Möglichkeit die zu diesem Zeitpunkt aktuell dargestellte Nutzung als von Ihnen gemeldet zu übernehmen.
- Durch das Setzen des Hakens in das Ankreuzfeld "AMS: Änderungsmitteilung" in der Flächenbearbeitung melden Sie nach Abgabe des Datenbegleitscheines diese Änderung als eigene Meldung.
Die Nutzung des Ankreuzfeldes "AMS: Änderungsmitteilung" ist sowohl für die Bestätigung von Geometrieänderungen als auch von Nutzungsänderungen vorgesehen. Wurde bei einem Schlag sowohl die Nutzung als auch die Geometrie geändert, werden diese Schläge mit rot markiert dargestellt. Durch die Nutzung des Ankreuzfeldes „AMS Änderungsmittelung“ können Sie diese Änderungen insgesamt als von Ihnen gemeldet übernehmen.
Bei Schlägen bei denen sowohl Änderungen der Geometrie als auch der Nutzung festgestellt wurden, besteht jedoch auch die Möglichkeit, nur die Geometrieänderung zu bestätigen (über den Haken bei „AMS Änderungsmitteilung" und die festgestellte Kultur zu ändern (und umkehrt). In dem Fall muss das jeweils nicht über den Haken bei „AMS Änderungsmitteilung“ bestätigte Kriterium in ANDI auf den Wert (Kultur / Nutzcode) bzw. die von Ihnen gewünschte Geometrie geändert werden.
Wird das Ankreuzfeld markiert und der Datenbegleitschein abgegeben, wird genau der in ANDI sichtbare Stand zum neuen gemeldeten Stand. Das gilt auch, wenn das Ankreuzfeld gesetzt, Sie aber zusätzlich den Nutzcode und/oder Geometrie verändert haben -– in dem Fall bleibt das Ankreuzfeld zwar markiert, aber ohne Wirkung. Hier werden dann die von Ihnen selbst vorgenommenen Änderungen übernommen. Von Ihnen vorgenommene Änderungen werden geprüft und können, wenn sie nicht von der Verwaltung akzeptiert werden können, Sanktionen bewirken.
Hinweis für Sonderfälle:
Durch die verwaltungsseitige Änderung eines Nutzcodes kann es in Einzelfällen vorkommen, dass durch vorhandene Plausibilisierungen (übergreifende Fehlerprüfung) in der Anwendung Konstellationen entstehen, die eine Bearbeitung behindern. Dies betrifft vorhandene Angaben zu Bejagungsschneisen, Mischkulturen, Hanf und KUP. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte an das Supportpostfach: https://www.sla.niedersachsen.de/andi/hilfe/kontakt-170722.html
Stand zur Hauptzahlung
AntragstellerInnen können begleitend zur Versendung der Bewilligungsbescheide nach einer Anmeldung im Portal Schlaginfo am Teilschlag in grafischer Form sehen, welche Teile eines Teilschlages gegenüber der beantragten Geometrie zum Zeitpunkt der Bewilligung weggefallen oder hinzugekommen sind. mehrAlle Angaben ohne Gewähr.