SLA-Logo Niedersachsen klar Logo

Anzeige des Monitoring-Zwischenstands im Kontrollverfahren AMS 2024

Nicht beihilfefähige Flächen

Ab Dienstag, den 15. Oktober 2024 können sich Begünstigte nach einer Anmeldung mit ihrer Betriebsnummer und ihrem Passwort im Portal Schlaginfo über die Bewertung der nicht beihilfefähigen Flächen des eigenen Betriebes im Monitoring informieren.


Aufruf von Schlaginfo

Das abgesicherte Portal Schlaginfo erreichen Sie wie gewohnt über folgende URL: sla.niedersachsen.de/mapbender_sla/user/login

Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung (und zum Laden von Betrieben) in Schlaginfo immer die vollständige 15-stellige Betriebsnummer inklusive der Länderkennung (276…) und Ihr Passwort eingegeben werden muss.

Ebenenbaum, Schlaginfo Bildrechte: SLA

Ebene „Zwischenstand Monitoring 2024“

Die Zwischenstände der Bewertungen zu nicht beihilfefähigen Flächen werden im Ebenenbaum des abgesicherten Portals Schlaginfo (siehe Abbildung links) in der Ebene „Nicht beihilfefähige Flächen“ der Gruppe „Zwischenstand Monitoring 2024“ dargestellt.

Legende, Schlaginfo Bildrechte: SLA

Legende

Die vorläufigen Ergebnisse des Monitorings der nicht beihilfefähigen Flächen werden durch Ampelfarben sichtbar gemacht. Die Farbe Grün steht für „bestätigt“, die Farbe Gelb für „unklar“ und die Farbe Rot für „nicht bestätigt“ (siehe Abbildung links).

Abfrage von Sachdaten

Wird ein Schlag mit aktiviertem Werkzeug „Sachdaten abfragen“ in der Karte angeklickt, so können Informationen zum Schlag eingesehen werden. Per Klick auf den Schlag öffnet sich dann das Fenster „Sachdaten-Info“. Dort befinden sich auf dem Karteireiter „Betriebsdaten“ unter der Überschrift „Nicht beihilfefähige Flächen“ Informationen zum Aufklärungsstand („bestätigt“, „unklar“ oder „nicht bestätigt“) sowie unter der Überschrift „Schläge 2024 Betrieb“ die generellen Informationen zum Schlag, sofern die Ebene „Schläge 2024 Betrieb“ aktiviert ist:

Sachdaten, Sachdatenabfrage   Bildrechte: SLA

Flyer zum Download

Die Informationen dieser Internetseite können Sie sich auch in Form eines Flyers herunterladen (siehe Download-Box in der rechten Spalte).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln