Anzeige des Monitoring-Zwischenstands im Kontrollverfahren AMS 2024
Nicht beihilfefähige Flächen
Ab Dienstag, den 15. Oktober 2024 können sich Begünstigte nach einer Anmeldung mit ihrer Betriebsnummer und ihrem Passwort im Portal Schlaginfo über die Bewertung der nicht beihilfefähigen Flächen des eigenen Betriebes im Monitoring informieren.
Aufruf von Schlaginfo
Das abgesicherte Portal Schlaginfo erreichen Sie wie gewohnt über folgende URL: sla.niedersachsen.de/mapbender_sla/user/login
Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung (und zum Laden von Betrieben) in Schlaginfo immer die vollständige 15-stellige Betriebsnummer inklusive der Länderkennung (276…) und Ihr Passwort eingegeben werden muss.
Ebene „Zwischenstand Monitoring 2024“
Die Zwischenstände der Bewertungen zu nicht beihilfefähigen Flächen werden im Ebenenbaum des abgesicherten Portals Schlaginfo (siehe Abbildung links) in der Ebene „Nicht beihilfefähige Flächen“ der Gruppe „Zwischenstand Monitoring 2024“ dargestellt.
Legende
Die vorläufigen Ergebnisse des Monitorings der nicht beihilfefähigen Flächen werden durch Ampelfarben sichtbar gemacht. Die Farbe Grün steht für „bestätigt“, die Farbe Gelb für „unklar“ und die Farbe Rot für „nicht bestätigt“ (siehe Abbildung links).
Abfrage von Sachdaten
Wird ein Schlag mit aktiviertem Werkzeug „Sachdaten abfragen“ in der Karte angeklickt, so können Informationen zum Schlag eingesehen werden. Per Klick auf den Schlag öffnet sich dann das Fenster „Sachdaten-Info“. Dort befinden sich auf dem Karteireiter „Betriebsdaten“ unter der Überschrift „Nicht beihilfefähige Flächen“ Informationen zum Aufklärungsstand („bestätigt“, „unklar“ oder „nicht bestätigt“) sowie unter der Überschrift „Schläge 2024 Betrieb“ die generellen Informationen zum Schlag, sofern die Ebene „Schläge 2024 Betrieb“ aktiviert ist:
Flyer zum Download
Die Informationen dieser Internetseite können Sie sich auch in Form eines Flyers herunterladen (siehe Download-Box in der rechten Spalte).
Informationen zum Monitoring-Zwischenstand im Kontrollverfahren AMS 2024
Flyer zur Kulturbestätigung
(PDF)
Flyer zur landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland
(PDF)
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.09.2024
zuletzt aktualisiert am:
15.10.2024