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Änderungen zum abgegebenen Sammelantrag

Änderungsantrag


Die Erfassung und Abgabe von Änderungsanträgen ist ab sofort grundsätzlich möglich. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:

  • Änderungsmöglichkeiten für den Bereich der gekoppelten Einkommensstützung sind ab dem 26.05.23 möglich. Die Datenaktualisierung ist abgeschlossen, so das ab sofort eine Bearbeitung der Anträge möglich ist.
  • Die Probleme mit der Vorblendung bestehender AUKM-Maßnahmen sind seit dem 24.05.23 behoben.

Bitte beachten Sie, dass bei den betroffenen Betrieben zwingend ein Zurücksetzen/Aktualisieren der Antragsdaten auf der Übersichtsseite erforderlich ist, damit die Datenaktualisierung wirksam wird!!!

Grundsätzlich sollte ein Sammelantrag abschließend zum Termin "Ende Abgabe Sammelantrag" vollständig mit allen Angaben abgegeben worden sein. Die Abgabe von (verspäteten) Hauptanträgen ist jedoch auch nach dem Fristende weiterhin möglich, geht aber ggf. mit Sanktionen einher.


Voraussetzung für die Abgabe eines Änderungsantrages ist das Vorliegen eines Sammelantrags. Hierbei ist jedoch zu beachten: Nachmeldungen von neuen Antragsflächen können nur für die Auszahlung von Förderungen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 31.05. des Antragsjahres erfolgen. Änderungen an Flächen, die bis zu diesem Zeitpunkt beantragt wurden, können bis zum 30.09. vorgenommen werden. Fördermaßnahmen können ebenfalls bis zum 31.05. noch nachträglich beantragt werden, allerdings nur noch mit Fristsanktionen.

Falls eine Änderung eine Sanktion oder ein anderes Problem auslöst, gibt es in der Anwendung keinen entsprechenden Hinweis bzw. Fehlermeldung und somit muss sehr genau darauf geachtet werden, was geändert wird. Aus diesem Grund sollte möglichst bis zum 15.05. ein vollständiger Antrag mit allen Flächen abgegeben werden, um die Fehlerquelle möglichst gering zu halten.


Nachfolgend sind einige Antworten vom nds. ML in Bezug auf Änderungsanträge zum Sammelantrag aufgeführt, die ggfs. helfen, gestellte Sammelanträge auch nach dem Ende der Antragsfrist noch in einigen Konditonalitätenbereichen bis 30.09.2023 richtig zu stellen:

  • Eine GLÖZ8-Kennzeichnung ist nicht als Beantragung einer Fördermaßnahme zu betrachten und ist als Änderung in ANDI bis zum Antragsänderungsfristende (30.09.) zulässig.
  • Die Teilnahme an der Ausnahmegenehmigung nach GLÖZ 8 in 2023 kann bis 30.09.2023 nachgeholt werden, sofern ein Antragsteller es in ANDI im Sammelantrag vergessen hat.
  • Eine nachträgliche Änderung eines Kulturcodes (NC) in NC 591 im Rahmen einer NC-Änderungen ist grds. auch bis zum 30.09. möglich, allerdings müssen die Voraussetzungen für den NC erfüllt sein, was die Begünstigten im Zweifel nachweisen müssen.
  • Ferner ist es möglich die Bindung 060 Zwischenfruchtanbau an bestimmte Flächen (für die Berechnung des Fruchtwechsels GLÖZ 7 im nächsten Jahr) bis zum 30.09. in 2023 zu ergänzen.
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Neu in ANDI / Hinweise zum Antragsverfahren 2023

Neue Funktionen, Werkzeuge, fachliche Umsetzung in ANDI 2023 sowie Hinweise und Informationen sind hier zu finden mehr
Änderungsantrag zurücksetzen Bildrechte: SLA

Änderungsantrag: Zeitversatz von mind. 1 Tag zwischen Antragsabgabe und Aktualisierung der Datenbasis in ANDI

Aktualisieren Sie einen Änderungsantrag immer erst, um auf der aktuellsten Datengrundlage zu arbeiten. Wenn Sie die Schaltfläche "Bearbeiten" sehen, arbeiten Sie auf dem Datenstand des Zeitpunkts, an dem der Antrag angelegt wurde. mehr
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