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Wie sind Altgrasstreifen in der Geometrie zu beantragen? (ÖR 1d nach § 20 Abs. 1 Nr.1 d GAPDZG)

Für eine Beantragung von Altgrasstreifen nach der oben genannten Bestimmung sind Teilschläge anzulegen, denen in der Flächenbearbeitung die ÖR 1d zuzuweisen ist. Auf einem einzelnen Dauergrünlandschlag können auch mehrere Altgrasstreifen/-flächen angelegt werden, die die Anforderungen an die Mindestgrößen erfüllen. Bei der Berechnung der Höchstanteile von Altgrasstreifen auf einer (einzelnen) förderfähigen Dauergrünlandfläche werden alle Teilschläge dieser Fläche aufsummiert.

Altgrasstreifen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die begünstigungsfähigen Altgrasstreifen oder -flächen müssen mindestens 1 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs umfassen
  • Begünstigungsfähig sind Altgrasstreifen oder -flächen höchstens im Umfang von 6 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs.
  • Zu den begünstigungsfähigen Altgrasstreifen oder -flächen gehören keine Landschaftselemente
  • Altgrasstreifen oder -flächen dürfen höchstens 20 Prozent einer (einzelnen) förderfähigen Dauergrünlandfläche bedecken.
  • Ein Altgrasstreifen oder eine Altgrasfläche muss mindestens 0,1 Hektar groß sein.
  • Altgrasstreifen oder Altgrasflächen dürfen sich höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Stelle befinden.
  • Eine Beweidung oder eine Schnittnutzung vor dem 1. September ist nicht zulässig.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Altgrasstreifen.png Bildrechte: SLA Niedersachsen
Beispiel: Schlag 1 NC 452 mit 5ha und zwei Altgrasstreifen
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