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Wie sind Altgrasstreifen in der Geometrie zu beantragen? (ÖR 1d nach § 20 Abs. 1 Nr.1 d GAPDZG)

Für eine Beantragung von Altgrasstreifen nach der oben genannten Bestimmung sind Teilschläge anzulegen, denen in der Flächenbearbeitung die ÖR 1d zuzuweisen ist. Auf einem einzelnen Dauergrünlandschlag können auch mehrere Altgrasstreifen/-flächen angelegt werden, die die Anforderungen an die Mindestgrößen erfüllen. Bei der Berechnung der Höchstanteile von Altgrasstreifen auf einer (einzelnen) förderfähigen Dauergrünlandfläche werden alle Teilschläge dieser Fläche aufsummiert.

Altgrasstreifen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Analog zur 1-Hektar-Regelung der ÖR 1a sind Altgrasstreifen oder –flächen im Umfang von bis zu einem Hektar auch dann begünstigungsfähig, wenn diese mehr als sechs Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs ausmachen. Für diesen Hektar wird die höchste Prämienstufe (900 EUR/ha) gewährt werden.
  • Die Verpflichtung, den Standort des Altgrasstreifens/ –fläche alle zwei Jahre zu ändern, entfällt. Es wird aber aus Naturschutzgründen empfohlen, den Standort zu wechseln.

  • Der Schlag oder Teilschlag, der für den Altgrasstreifen/die Altgrasfläche in Dauergrünland genutzt wird, muss die Mindestgröße von 0,1 ha erfüllen. Bis zu einer Schlaggröße von bis zu 0,3 ha ist der Streifen als eigener Schlag beantragbar. Bei Flächengrößen über 0,3 ha müssen mindestens 2 Teilschläge vorhanden sein.
  • Die ÖR 1d-Flächen des Dauergrünland-Schlages, die in der Summe größer als 0,3 ha sind, sind höchstens im Umfang von 20 Prozent des Dauergrünland-Schlages begünstigungsfähig. Die Altgrasfläche muss weiterhin abgrenzbar sein.
  • Die Altgrasfläche darf das ganze Jahr über nicht gemulcht werden, d. h. es darf keine Zerkleinerung und ganzflächige Verteilung vorgenommen werden.
  • Der Altgrasstreifen unterliegt einer landwirtschaftlichen Tätigkeit und muss landwirtschaftlich genutzt werden. Eine lediglich alle 2 Jahre stattfindende Mindesttätigkeit reicht nicht aus und führt zur Aberkennung der Förderfähigkeit in dem Jahr, in dem keine landwirtschaftliche Tätigkeit erfolgt ist.

ACHTUNG: Bis einschließlich 26.03.25 griffen die Plausibilisierungen zu scharf, so dass teilweise Schläge mit Altgrasstreifen von mehr als 20% Anteil nicht abgegeben werden konnten. Eine Korrektur ist am 27.03.25 erfolgt.


  • Alle Angaben ohne Gewähr.

Altgrasstreifen Bildrechte: SLA Niedersachsen
Beispiel Altgrasstreifen mit 3 Teilschlägen
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