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Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

  • Mailadressen
    Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist eine E-Mail-Adresse eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

  • Dateiformate
    Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

    - Adobe Acrobat (.pdf)

    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von zehn Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.

  • Verschlüsselung
    Das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung ist über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) unter „Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung“ elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Können Sie das beBPo nicht nutzen, bitten wir Sie, vertrauliche Informationen über die Briefpost zu versenden.

    Die Niedersächsische Landesverwaltung wird ab dem 21.08.2019 ihre E-Mail-Kommunikation nur noch mittels einer Transportverschlüsselung (sog. TLS-Verschlüsselung) in der Version 1.2 zulassen. Wenn Sie Ihr E-Mail-Postfach bei einem der gängigen E-Mail-Provider beziehen, dann müssen Sie in der Regel nichts weiter veranlassen, da diese bereits TLS-Verschlüsselung einsetzen. Wenn der E-Mail-Server durch Ihr Unternehmen selbständig betrieben wird, muss dieser über eine entsprechende Einstellung verfügen. Informieren Sie bitte Ihre Administratorin oder Ihren Administrator, damit auch zukünftig eine reibungslose E-Mail-Kommunikation gegeben ist.
    Weitere Information sowie die wichtigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.it.niedersachsen.de/startseite/itnews/aktuelles/TLS-177563.html


  • Signatur
    Im Rahmen des beBPo kann die „Fortgeschrittene Signatur“ verwendet werden. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung derzeit noch keine „Qualifizierten Signaturen“ auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
    Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Landesbetrieb IT.N oder den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöstwerden.

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