Anzeige des Monitoring-Zwischenstands im Kontrollverfahren AMS 2026
Erfüllung der Mindesttätigkeit auf Brachen
Seit dem 3. September 2026 können sich Begünstigte nach einer Anmeldung mit ihrer Betriebsnummer und ihrem Passwort im Schlaginfo Portal über die Monitoring-Ergebnisse zum eigenen Betrieb informieren.
Grundsätzlich müssen Flächen, die aus der Produktion genommen werden (die demnach während des gesamten Jahres nicht für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden), in einem Zustand erhalten werden, der sie ohne über die Anwendung von in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehende Vorbereitungsmaßnahmen für die Beweidung oder den Anbau geeignet macht. Dies wird durch die Mindesttätigkeit auf den Brachen erreicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GAPDZV).
Begünstigte müssen aus diesem Grund mindestens in jedem zweiten Jahr vor dem 16. November des jeweiligen Jahres eine Mindesttätigkeit durchführen. Die Mindesttätigkeit gilt als erfüllt, wenn
- der Aufwuchs gemäht und das Mähgut abgefahren wird,
- der Aufwuchs zerkleinert und ganzflächig verteilt wird oder
- eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung durchgeführt wird.
Die Erfüllung der Mindesttätigkeit wird auf allen Bracheflächen (ohne AUKM-Beteiligung) über das Monitoring-Verfahren geprüft.
Aufruf von Schlaginfo
Das abgesicherte Portal Schlaginfo erreichen Sie über folgende URL:
sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo_perso/
Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung (und zum Laden von Betrieben) im Schlaginfo Portal die Betriebsnummer und das Passwort Ihrer ZID-Benutzerkennung (der Zentralen InVeKoS Datenbank) eingegeben werden müssen, die auch in ANDI verwendet werden.
Bewertung von Brachen - zweijährig
Wurde im vergangenen Jahr auf Ihrer Brachefläche die Mindesttätigkeit durch das Monitoring und ggfs. unter Berücksichtigung von eingereichten Fotos in FANi nachgewiesen, ist die Mindesttätigkeit in diesem Jahr nicht zwingend notwendig (aber erlaubt).
Im Schlaginfo Portal finden Sie diesen Schlag nach einer Anmeldung in der Ebene „Brachen ohne Pflicht“. Wird auf diesem Schlag in diesem Jahr die Mindesttätigkeit nicht nachgewiesen, wird dies mit einer „roten Ampel“ angezeigt. Diese Fläche ist aber trotz roter Ampel förderfähig. Im kommenden Jahr wird dieser Schlag – sofern er erneut als brachliegende Fläche gemeldet wird – in der Ebene „Brachen mit Pflicht“ bewertet und die Mindesttätigkeit ist notwendig, damit der Schlag förderfähig ist.
Ebenengruppe „Zwischenstand Monitoring 2026“
Die Informationen zur Mindesttätigkeit auf Brachen werden im Ebenenbaum des abgesicherten Portals Schlaginfo (siehe Abbildung links) in einer eigenen, zusätzlichen Ebenengruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“ unter den Betriebsdaten im „Zwischenstand Monitoring 2026“ dargestellt. Die Brachen werden aufgrund der Bewertung im Vorjahr der Gruppe „Brachen mit Pflicht“ (Mindesttätigkeit notwendig, da im Vorjahr nicht nachgewiesen) oder „Brachen ohne Pflicht“ (Mindesttätigkeit nicht zwingend notwendig) zugeordnet.
Die Ebenengruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“ ist standardmäßig deaktiviert. Die Ebenengruppe kann durch das Anklicken des Ordnersymbols aufgeklappt werden.
Wurde die von Ihnen schon durchgeführte Mindesttätigkeit noch nicht erkannt, wenden Sie sich ab Mitte November bitte an Ihre Bewilligungsstelle. Bis dahin können sich die Bewertungen noch laufend ändern.
| Wurde die Mindesttätigkeit in 2025 nicht festgestellt (rote Ampel), hat das zur Folge, dass die Mindesttätigkeit zwingend in 2026 durchgeführt werden muss! In diesem Jahr wird der Schlag der Ebene „Brachen mit Pflicht“ in der Gruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“ zugeteilt. |
Konnte die Mindesttätigkeit auf Brachen in der Ebene „Brachen mit Pflicht“ der Gruppe „Mindesttätigkeit auf Brachen“ bis Mitte September nicht bestätigt werden, wurden verpflichtende Fotobelegaufträge in der App FANi eingestellt. Werden bis zum Ende der Frist am 17.11.2026 keine Fotobelege eingereicht und kann die Mindesttätigkeit bis zum 16. November auch nicht durch Satellitendaten bestätigt werden, ist die Fläche nicht förderfähig.
Auch für die Brachen, auf denen in diesem Jahr nicht zwingend eine Mindesttätigkeit erfolgen muss, werden Fotobelegaufträge bereitgestellt. Mit diesen Aufträgen können Sie eine durchgeführte Mindesttätigkeit dokumentieren und nachweisen. Diese Aufträge in der Regel „Brachen ohne Pflicht“ sind nicht verpflichtend.
Auch aus der Bezeichnung des Fotobelegauftrages in FANi ist die Einordnung der jeweiligen Brachefläche in die Kategorie „Brachen mit Pflicht“ oder „Brachen ohne Pflicht“ ersichtlich.
Legende
Die vorläufigen Bewertungen des Monitorings zur Mindesttätigkeit auf Brachen werden in Form einer Ampel (rot-gelb-grün) dargestellt: Die Ergebnisse werden mithilfe einer horizontalen bzw. vertikalen Schraffur dargestellt, wodurch beide Informationen gleichzeitig auf einer Fläche erkennbar sind. Die Legende ist auch im Schlaginfo Portal im Bereich „Legende“ zu finden (siehe Abbildung links).| Ampelfarbe | Status | Bedeutung |
| Grün | Bestätigt | Die Mindesttätigkeit konnte auf dem Brache-Schlag bestätigt werden. |
| Gelb | Unklar | Die Mindesttätigkeit konnte auf dem Brache-Schlag noch nicht bestätigt werden. |
| Rot | Nicht bestätigt | Auf dem Brache-Schlag konnte keine Mindesttätigkeit bestätigt werden. |
Konnte die von Ihnen durchgeführte Mindesttätigkeit auf der Brache bestätigt werden, ist die Ampelbewertung grün (schraffiert).
Konnte auf der Fläche noch keine Mindesttätigkeit festgestellt werden (Prüfzustand „unklar“), wird dies im Kartenbild gelb (schraffiert) dargestellt. Bitte überprüfen Sie in diesen Fällen, ob ein offener Fotobelegauftrag in der Foto-App FANi vorliegt.
Eine nicht bestätigte Mindesttätigkeit wird im Kartenbild rot (schraffiert) dargestellt.
Abfrage von Sachdaten
Wird ein Schlag mit aktiviertem Werkzeug „Sachdaten abfragen“ in der Karte angeklickt, so können Informationen zum Schlag eingesehen werden. Um die Informationen zu erhalten, müssen Sie den Schlag anklicken, dadurch öffnet sich ein Fenster „Sachdaten-Info“.
Dort befinden sich auf dem Karteireiter „Betriebsdaten“ unter der Überschrift „Brachen mit Pflicht“ oder „Brachen ohne Pflicht“ Informationen zum Prüfstand („bestätigt“, „unklar“ oder „nicht bestätigt“) sowie unter der Überschrift „Schläge 2026 Betrieb“ die generellen Informationen zum Schlag, sofern die Ebe-ne „Schläge 2026 Betrieb“ aktiviert ist:
Flyer zum Download
Die Informationen dieser Internetseite können Sie sich auch in Form eines Flyers herunterladen (siehe Download-Box in der rechten Spalte).
Flyer zum Monitoring-Zwischenstand im Kontrollverfahren AMS 2026:
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
04.09.2026
