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Area Monitoring System (AMS)
Bewertungsergebnisse und Geometrieänderungen – Anpassungen mit AMS-Änderungsmitteilung
Die vorläufigen, aktuellen Ergebnisse der Bewertungen im Monitoring werden in ANDI angezeigt, sobald aussagekräftige Ergebnisse vorliegen. Ergebnisse werden für die Monitore Kulturbestätigung, Mindesttätigkeit auf Brachen, landwirtschaftliche Tätigkeit auf Grünland und Ackerfutter, Kennarten auf Grünland und nicht landw. genutzte Flächenanteile (NBF) mit den Farben einer Ampel dargestellt. Wurden noch keine Bewertungen vorgenommen, ist die Ampel gelb. Dies ist z.B. zu Beginn des Verfahrens auch bei später erntereifen Kulturen (z.B. Mais, Zuckerrüben) so, diese Schläge haben zu Beginn überwiegend gelbe Ampeln.
Wird für den Schlag eine rote Ampel dargestellt (nicht bestätigt), konnte der Monitor nicht bestätigt werden. (Wenn Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an Ihre BWST).
Wird für den Schlag eine grüne Ampel dargestellt (bestätigt), konnte der Monitor bestätigt werden.
Wird für den Schlag eine gelbe Ampel dargestellt (unklar), konnte der Monitor noch nicht abschließend Bewertet werden.
Wird für den Schlag eine graue Ampel dargestellt (keine Darstellung in der Ampel), wird der Monitor wird auf dem Schlag nicht angewendet, es wird keine Bewertung vorgenommen.
Für die oben genannten Monitore werden die Ampelbewertungen je Schlag angezeigt. Zu Beginn des Verfahrens werden noch viele Schläge unklar sein (gelbe Ampel), bitte beobachten Sie regelmäßig die Bewertungen.
Beim Status unklar konnte noch keine Bewertung vorgenommen werden. In diesen Fällen erhalten Sie voraussichtlich einen Fotobelegauftrag in der App FANi, um Fotos zur Aufklärung einreichen zu können.
Folgende Bewertungen der Monitore sind möglich:
Monitor Kulturbewertung:
Rot (nicht bestätigt): Die von Ihnen gemeldete Kultur konnte nicht bestätigt werden. Es wurde eine abweichende, andere Kultur festgestellt.
Grün (bestätigt): Die von Ihnen gemeldete Kultur konnte bestätigt werden.
Gelb (unklar): Es liegt noch kein Bewertungsergebnis vor.
Monitor Mindesttätigkeit auf Brachen:
Rot (nicht bestätigt): Es konnte keine Mindesttätigkeit auf der Brache festgestellt werden.
Grün (bestätigt): Die Mindesttätigkeit konnte bestätigt werden.
Gelb (unklar): Es konnte noch keine Mindesttätigkeit auf der Brache festgestellt werden. Es wird voraussichtlich ein Fotobelegauftrag eingestellt. Die eingestellten Fotobelegaufträge sind tlw. verpflichtend!
Monitor landwirtschaftliche Tätigkeit auf Grünland und Flächen mit Ackerfutter (GoG):
Rot (nicht bestätigt): Es konnte keine landwirtschaftliche Tätigkeit auf dem Grünland/GoG festgestellt werden (erst nach dem 31.12. des Jahres, oder bei starker Verbuschung).
Grün (bestätigt): Die landwirtschaftliche Tätigkeit konnte bestätigt werden.
Gelb (unklar): Es konnte noch keine landwirtschaftliche Tätigkeit auf dem Grünland/GoG festgestellt werden. Ein Fotobelegauftrag wird voraussichtlich eingestellt. Die eingestellten Fotobelegaufträge sind verpflichtend!
Monitor Nachweis von Kennarten auf Grünland:
Rot (nicht bestätigt): Es konnten nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden. Hier kann es unterschiedliche Ergebnisse je Maßnahme geben. Für die AUKM GN 5 müssen mehr Kennarten als für ÖR 5 nachgewiesen werden.
Grün (bestätigt: Es konnten genügend Kennarten nachgewiesen werden.
Gelb (unklar) : Es konnten nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden. Sie erhalten mit Ergänzungsaufträgen in FANi die Möglichkeit weitere Kennarten nachzuweisen.
Es wird Ihnen angezeigt, welche Kennarten Sie in Abschnitt 1 und welche Kennarten Sie in Abschnitt 2 bisher nachgewiesen haben. Mit Ergänzungsaufträgen sollten nur Kennarten nachgewiesen werden, die noch nicht nachgewiesen wurden.
Durch das AMS (Area Monitoring System) können durch den Begünstigten Änderungen an den gemeldeten Geometrien sowie an der Nutzung der Flächen bis zum 30.09. vorgenommen werden. Bereits festgestellte Abweichungen zur gemeldeten Nutzung in der systematischen Bewertung der Satellitendaten, bei Kontrollen oder durch die Verwaltung können Sie, als dann eigene Meldung bis zum 30.09., übernehmen.
Vorgehen bei bereits festgestellten Abweichungen
Nutzungsänderungen/Kulturbewertung
Wird auf Ihrer Fläche eine andere Nutzung (als ihre ursprünglich gemeldete) festgestellt, wird diese festgestellte Nutzung (Kultur) in ANDI angegeben, am Schlag wird eine „rote Ampel“ dargestellt. Sowohl die von Ihnen gemeldete, als auch die festgestellte Kultur wird angezeigt.
Sind bei Ihnen Schläge mit von der gemeldeten Nutzung abweichender Kultur (rote Ampel) vorhanden, ist folgendermaßen vorzugehen:
Wählen Sie die betroffene Fläche aus und beurteilen Sie, ob Sie den vorgenommenen Nutzcodeänderungen zustimmen wollen.
- Stimmen Sie der Änderung zu, haben Sie die Möglichkeit die zu diesem Zeitpunkt aktuell dargestellte Nutzung als von Ihnen gemeldet zu übernehmen.
- Durch das Setzen des Hakens in das Ankreuzfeld "AMS: Änderungsmitteilung" in der Flächenbearbeitung melden Sie nach Abgabe des Datenbegleitscheines diese Änderung als eigene Meldung.
Durch die Nutzung des Ankreuzfeldes „AMS Änderungsmitteilung“ gelten diese Änderungen als von Ihnen gemeldet und werden, soweit alle Auflagen erfüllt sind und sich keine anderen Änderungen ergeben, ohne Sanktionen entsprechend berücksichtigt.
Die Nutzung des Ankreuzfeldes "AMS: Änderungsmitteilung" ist sowohl für die Bestätigung von Geometrieänderungen als auch von Nutzungsänderungen vorgesehen. Wurde bei einem Schlag sowohl die Nutzung als auch die Geometrie geändert, werden diese Schläge mit rot markiert dargestellt. Durch die Nutzung des Ankreuzfeldes „AMS: Änderungsmittelung“ können Sie diese Änderungen insgesamt als von Ihnen gemeldet übernehmen.
Bei Schlägen, bei denen sowohl Änderungen der Geometrie als auch der Nutzung festgestellt wurden, besteht jedoch auch die Möglichkeit, nur die Geometrieänderung zu bestätigen (über den Haken bei „AMS Änderungsmitteilung") und die festgestellte Kultur zu ändern (und umgekehrt). In dem Fall muss das jeweils nicht über den Haken bei „AMS Änderungsmitteilung“ bestätigte Kriterium in ANDI auf den Wert (Kultur / Nutzcode) bzw. die von Ihnen gewünschte Geometrie geändert werden.
Wird das Ankreuzfeld markiert und der Datenbegleitschein abgegeben, wird genau der in ANDI sichtbare Stand zum neuen gemeldeten Stand. Das gilt auch, wenn das Ankreuzfeld gesetzt, Sie aber zusätzlich den Nutzcode und/oder Geometrie verändert haben -– in dem Fall bleibt das Ankreuzfeld zwar markiert, aber ohne Wirkung. Hier werden dann die von Ihnen selbst vorgenommenen Änderungen übernommen. Von Ihnen vorgenommene Änderungen werden geprüft und können, wenn sie nicht von der Verwaltung akzeptiert werden können, Sanktionen bewirken.
Wichtig ist, dass in allen Fällen, ob Änderung oder Bestätigung, ein Datenbegleitschein eingereicht wird (außer Sie nutzen die Authentifizierung über BundID/MUK). Dies muss bis zum 30.09.2026 erfolgen.
Stimmen Sie der festgestellten Nutzung/Kultur nicht zu und möchten ihre ursprünglich gemeldete Kultur beibehalten, wenden Sie sich bitte an ihre BWST. Eine nochmalige Meldung ihrer bereits gemeldeten Kultur mit einem Änderungsantrag führt nicht zu einer grünen Ampelbewertung.
Hinweis für Sonderfälle:
Durch die verwaltungsseitige Änderung eines Nutzcodes kann es in Einzelfällen vorkommen, dass durch vorhandene Plausibilisierungen (übergreifende Fehlerprüfung) in der Anwendung Konstellationen entstehen, die eine Bearbeitung behindern. Dies betrifft vorhandene Angaben zu Bejagungsschneisen, Mischkulturen, Hanf und KUP. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte an das Supportpostfach: https://www.sla.niedersachsen.de/andi/hilfe/kontakt-170722.html
Geometrieänderungen
Änderungen zur gemeldeten Geometrie (ausgenommen Landschaftselemente) können in ANDI mit den bekannten Zeichenwerkzeugen vorgenommen und eingereicht werden. Für diese Änderungen muss ein Datenbegleitschein eingereicht werden.
Im Kontrollverfahren AMS haben Sie auch die Möglichkeit, die von der Verwaltung festgestellten und vorgenommenen Änderungen an den gemeldeten Geometrien (z.B. durch Referenzänderungen) als von Ihnen gemeldete Änderungen zu übernehmen, wenn Sie diesen Änderungen zustimmen.
Sind bei Ihnen Schläge mit Geometrieänderungen (lila dargestellt) vorhanden, ist folgendermaßen vorzugehen: Wählen Sie die betroffene Fläche aus und beurteilen Sie, ob Sie den vorgenommenen Änderungen zustimmen wollen.
- Stimmen Sie den Änderungen zu, haben Sie die Möglichkeit, die zu diesem Zeitpunkt aktuell dargestellte Geometrie als von Ihnen gemeldet zu übernehmen.
- Durch das Setzen des Hakens in das Ankreuzfeld "AMS Änderungsmitteilung" in der Flächenbearbeitung melden Sie nach Abgabe des Datenbegleitscheines diese Änderung als eigene Meldung.
- Durch die Änderungsmeldung können ggf. Sanktionen vermieden werden.
Durch die Nutzung des Ankreuzfeldes „AMS Änderungsmitteilung“ gelten diese Änderungen als von Ihnen gemeldet und werden, soweit sich keine anderen Änderungen ergeben, ohne Sanktionen entsprechend berücksichtigt, solange keine anderen Vorgaben dies nicht zulassen.
Das Ankreuzfeld „AMS Änderungsmitteilung“ kann für die Übernahme als eigene Meldung von Flächenänderungen wie z.B. vorliegende Messungen und Schlagteilungen aus der Kontrolle vor Ort, Änderung der Teilschlag-Grenzen im Rahmen der Verwaltungskontrolle oder Änderungen aufgrund von geänderten Feldblöcken genutzt werden.
Die von Ihnen bestätigten Änderungen werden erst in die gemeldete Fläche übernommen, wenn der entsprechende Datenbegleitschein fristgerecht bei der Bewilligungsstelle eingereicht wird. Wird der Datenbegleitschein nicht bis zum 30.09. eingereicht, gilt die Änderung zur Fläche als nicht bestätigt, sie wird dann als Fläche aus einer Vor-Ort-Kontrolle oder der Verwaltungskontrolle festgehalten. Im Fall der Authentifizierung über BundID/MUK muss die Änderung bis zum 30.09. in ANDI hochgeladen sein.
Wichtiger Hinweis zum Abgleich mit der ursprünglich gemeldeten Fläche:
Der Stand der gemeldeten Geometrie zum Ende des Antragsverfahrens ist dem Layer „Überschneidungsflächen (UEL)“ zu entnehmen. Setzen Sie dazu den Haken bei „Schläge UEL“ bzw. „Teilschläge UEL“, um die Geometrie anzuzeigen. Standardmäßig werden nur die Überlappungen angezeigt. Dadurch ist es Ihnen möglich, die aktuell dargestellte Geometrie mit Ihrer ursprünglich gemeldeten Fläche abzugleichen um zu erkennen wo Änderungen vorgenommen wurden. Kleinstabweichungen sind nicht immer auf Anhieb zu erkennen.
Stand zur Hauptzahlung
AntragstellerInnen können begleitend zur Versendung der Bewilligungsbescheide nach einer Anmeldung im Portal Schlaginfo am Teilschlag in grafischer Form sehen, welche Teile eines Teilschlages gegenüber der beantragten Geometrie zum Zeitpunkt der Bewilligung weggefallen oder hinzugekommen sind.
Örtliche Kontrollen
Wird bei der Betrachtung eines Schlages in ANDI hier ein ja angegeben, hat auf dem Schlag vor Ort eine Kontrolle durch den allgemeinen Inspektionsdienst der LWK stattgefunden. Ergebnisse der Kontrolle können Sie (voraussichtlich ab Oktober) bei Ihrer BWST erfahren.
Alle Angaben ohne Gewähr.
