FANi 2026 - Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg
Mit der App FANi gibt es in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Aufträge für die App bereitgestellt. Die bereitgestellten Aufträge können in der App FANi heruntergeladen werden, zu den Aufträgen können dann Fotos nach jeweils festgelegten Vorgaben erstellt und anschließend hochgeladen werden.
Die Foto App FANi für das Jahr 2026 wird voraussichtlich am 19.03.2026 zur Verfügung gestellt. Eine erweiterte Version folgt dann voraussichtlich Mitte Juni.
Im Kontrollverfahren AMS werden im automatisierten Verfahren Fotobelege zur Bestätigung der angebauten Kultur, dem Nachweis der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit auf Dauergrünland, zum Nachweis der Mindesttätigkeit auf Brachen und zum Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland angefordert. Auch die Bewilligungsstellen setzen die App zur Klärung im Antragsverfahren ein. Die eingereichten Fotos werden durch das Fernerkundungsunternehmen, die Bewilligungsstelle oder die TU Ilmenau bewertet.
In den vergangenen Jahren konnten schon viele offene Fragen durch die Fotobelege aufgeklärt werden.
Auch im Antragsjahr 2026 ist es für Begünstigte verpflichtend, Fotobelege hinsichtlich der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeiten auf DGL, auf GOG (Flächen mit Gras und Grünfutterpflanzen, pDGL) und, wenn notwendig, die Mindesttätigkeit auf Brachen einzureichen. Gehen keine Fotos ein, gilt die Auflage als nicht bestätigt. Auch für die Ökoregel 5 und die Agrarumweltmaßnahme GN5 (Kennarten auf DGL) ist der Nachweis von Kennarten mit Fotos verpflichtend, wenn Aufträge in der App eingestellt wurden.
Bitte überprüfen Sie auch unabhängig von E-Mailbenachrichtigungen regelmäßig in FANi, ob offene Fotobelegaufträge vorliegen. Auch wenn Sie keine E-Mailbenachrichtigung erhalten haben, bleibt das Einreichen der Fotobelege in den festgelegten Aufträgen verpflichtend.
Sollten Sie keine Benachrichtigungen erhalten, überprüfen Sie bitte Ihre E-Mailadresse, schauen in den Spam-Ordner oder wenden Sie sich an Ihre BWST.
Vorab-Dokumentation voraussichtlich ab dem 19.03.2026
Um dem Antragstellenden zu ermöglichen, Nachweise gleich bei der Durchführung festzuhalten (z.B. Auftrieb der Rinder auf die Weide, erste Mahd, Aussaat der Brache, sehr früh blühende Kennarten) kann die Funktion der "Vorab-Dokumentation" genutzt werden. Der Nutzer hat in der App die Möglichkeit, ohne einen konkreten Auftrag Fotos von Schlägen oder Kennarten auf beantragten Schlägen zu machen. Es kann so eine frühe Mahd auf kleinen Schlägen (oder auch wenig bekannte Kulturen, oder früh zu findende Kennarten) dokumentiert werden (sozusagen auf "Vorrat"). Diese Fotobelege können später bei Notwendigkeit einem Auftrag zugeordnet werden.
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Vorab-Dokumentation für 2026 FANi steht voraussichtlich ab dem 19.03.20206 für das Verfahren 2026 bereit. Sie können nach der Synchronisation die Vorab-Dokumentation nutzen. |
App für Android und iOS
Die App FANi ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar:Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen finden Sie in der FANi-Hilfe (in der App zu finden). In dem Dokument, das auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht (Funktionsweise von FANi), wird die Nutzung der FANi-App noch einmal detaillierter erläutert. Die ebenfalls bereitgestellte Kurzinfo liefert die wichtigsten Infos für Antragstellende im aktuellen Förderungsjahr.
FANi - Foto App Agrarförderung Niedersachsen

