Erfassung von Änderungsanträgen ab sofort grundsätzlich möglich
Die Erfassung und Abgabe von Änderungsanträgen ist ab sofort möglich. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:
- Bitte beachten Sie die Hinweise zum mehrfache Einreichen von Änderungsanträgen.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Seite zu den allgemeinen Hinweisen, auch in Bezug auf die mehrmalige Abgabe von Änderungsanträgen.
Änderungsanträge
Änderungen werden mit Abgabe eines Datenbegleitscheins nach dem 16. Mai wirksam. Weitere Informationen wie z.B. zu Konditonalitätenbereichen finden Sie hier. mehrWeitere Themen zur Antragstellung
- Aktuelles
- Neu in ANDI 2025
- Technische Voraussetzungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Technische Nachrichten
- Änderungsanträge
- Bereinigung Überlappung
- AMS-Änderungsmitteilung
- Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
- Andere Bundesländer
- Termine
- Dokumente und Formulare
- Hilfe
- Schnittstellen der Abgabedateien
- Schlaginfo-Portal