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Erfassung von Änderungsanträgen ab sofort grundsätzlich möglich

Die Erfassung und Abgabe von Änderungsanträgen ist ab sofort möglich. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Seite zu den allgemeinen Hinweisen, auch in Bezug auf die mehrmalige Abgabe von Änderungsanträgen.


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Änderungsanträge

Änderungen werden mit Abgabe eines Datenbegleitscheins nach dem 16. Mai wirksam. Weitere Informationen wie z.B. zu Konditonalitätenbereichen finden Sie hier. mehr
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