Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
Bei den Agrarumweltmaßnahmen (AUM) müssen die aus den Vorjahren bewilligten, noch laufenden Fördermaßnahmen (FM) zur Auszahlung bis zum 16.05.2022 beantragt werden. Gleichzeitig sind neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Sammelantrag anzugeben, die bis zum 30.06.2022 beantragt werden können. Weitere Informationen bezüglich der neuen Fördermaßnahmen finden Sie auch unter der Internetadresse www.aum.niedersachsen.de bzw. bei der Landwirtschaftskammer.
Auch in ANDI 2022 können Sie den Hauptantrag für die angebotenen Maßnahmen (Erst-, Folgeantrag) digital erfassen. Allerdings sind ggf. die zugehörige Antragsanlagen für einzelne Maßnahmen in Papierform bei der zuständigen Behörde bis spätestens 30. Juni 2022 einzureichen.
Bitte beachten Sie auch die Übersicht Agrarumweltmaßnahmen für 2022. Die in 2022 neu angebotenen Agrarumweltmaßnahmen stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Union. Die Antragstellung und Bewilligung kann deshalb zunächst nur unter Vorbehalt erfolgen. Wenn die Europäische Union zu einzelnen Maßnahmen keine Zustimmung erteilt, so kann für diese Maßnahmen keine Förderung und damit auch keine Zahlung erfolgen. Es ist ebenfalls möglich, dass einzelne Bestimmungen und Fördervoraussetzungen ergänzt oder geändert werden oder dass sich die Höhe der Zuwendung ändert. Über ggf. geänderte Fördervoraussetzungen werden Sie unverzüglich informiert. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Antrag kostenfrei zurückzuziehen. Diese Übersicht der betreffenden Agrarumweltmaßnahmen, die in 2022 angeboten werden, finden Sie ab dem 16. März ebenfalls unter dem Menüpunkt Extras/ Dokumente zum herunterladen.
Ab Anfang April stehen Ihnen folgende Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer für Fragen zu den Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung:
Bewilligungsstelle | Tel.-Nr. Hotline AUM |
Aurich | 04941/921-277 |
Braunschweig | 0531/28997-600 |
Bremervörde | 04761/9942-230 |
Hannover | 0511/3665-1155 |
Meppen | 05931/403-300 |
Nienburg | 05021/9740-205 |
Northeim | 05551/6004-221 |
Oldenburg | 0441/801-293 |
Osnabrück | 0541/56008-200 |
Uelzen | 0581/8073-214 |
Sollten Sie andere fachliche Fragen zur Agrarförderung haben, wenden Sie sich bitte hier an Ihre Bewilligungstelle.
Zudem stehen Ihnen weitergehende Informationen auf der Seite der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.
Weitere Hilfe-Themen zu den Agrarumweltmaßnahmen in der Anwendung.
- Aktuelles
- Neu in ANDI 2022
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Technische Nachrichten
- Technische Voraussetzungen
- Änderungsanträge
- Bereinigung Überlappung
- Modifikationsanträge
- Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
- Andere Bundesländer
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