Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Ab 2026 erfolgt die Antragstellung zur Mehrgefahrenversicherung (Antrag auf Teilnahme sowie Förder- mit Auszahlungsantrag) über ANDI. Für den Antrag auf Teilnahme benötigen Sie lediglich ein Angebot einer am Verfahren teilnehmenden Versicherung. Zudem müssen Sie einen Sammelantrag zur Agrarförderung gestellt haben oder stellen. Das Versicherungsangebot wird separat über die Funktion „Dokumenten-Upload“ hochgeladen.
Der Förder- mit Auszahlungsantrag ist von allen Betrieben zu stellen, die bereits einen Zusicherungsbescheid auf der Grundlage des Antrags auf Teilnahme erhalten haben. Der Antrag muss jährlich gestellt werden. Über die Funktion „Dokumenten-Upload“ muss der aktuelle Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungspolice hochgeladen werden.
Die Einwilligung zum Datenaustausch mit den Versicherungsunternehmen kann nunmehr direkt im Antrag auf Teilnahme und Förder- mit Auszahlungsantrag erklärt werden. Eine zusätzliche Übersendung ist nicht erforderlich.
Die Antragsabgabe erfolgt analog zum Sammelantrag entweder über BUND-ID, MUK oder mit dem Datenbegleitschein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41663_Mehrgefahrenversicherung oder in den Hilfetexten.
Bitte beachten Sie: Nach dem 15.05.2026 sind im Bereich der Mehrgefahrenversicherung (MGV) keine Abgaben mehr möglich. Sie können jedoch jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass von Ihnen vorgenommene Änderungen nicht beibehalten werden. Bei Unstimmigkeiten im Antrag kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Im Folgenden finden Sie die Hilfetexte und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Teilnahme (AaT) und dem Förder- mit Auszahlungsantrag (FmA).
Antrag auf Teilnahme (AaT)
Die folgenden Hilfetexte beziehen sich auf dem jeweiligen Abschnitt im Online-Antrag und sind im Antrag entsprechend verlinkt.
Zu diesem Abschnitt siehe Allgemeine Angaben beim ANDI Sammelantrag ()
In diesem Abschnitt wird ergänzend zu den allgemeinen Daten abgefragt, ob eine Teilnahme am Sammelantrag zur Agrarförderung (ANDI) erfolgt. Eine solche Antragstellung ist erforderlich, um am Förderverfahren der Mehrgefahrenversicherung teilnehmen zu können.
Sollte Ihr Unternehmen in einer Erzeugerorganisation Mitglied sein, so muss in dem Antrag die entsprechende Erzeugerorganisation benannt werden. Dies gilt auch für Erzeugerorganisationen mit Sitz außerhalb Niedersachsens / Deutschlands. Hintergrund ist, dass Erzeugerorganisationen in ihren operationellen Programmen teilweise Förderungen für Ernteversicherungen anbieten. Eine Mitgliedschaft ist selbstverständlich unproblematisch, jedoch ist eine Doppelförderung nicht zulässig und auszuschließen.
Hier sind die Daten des Versicherungsvertrages (bzw. Versicherungsangebots) anzugeben, der auf Grundlage des Zusicherungsbescheids abgeschlossen wurde.
Die Versicherungsprämie brutto ist der Gesamtbetrag, der von Ihnen an Ihr Versicherungsunternehmen gezahlt werden muss.
Die förderfähige Versicherungsprämie ist der zuwendungsfähige Teil Ihrer Versicherungsprämie im Sinne der Richtlinie für die Mehrgefahrenversicherung (Nds. MBl. 2024 Nr. 360 vom 15. August 2024), Ziffer 5. In der Regel wird diese Prämie von den Versicherungen separat ausgewiesen.
Die in dem Bereich „Versicherungsvertrag bearbeiten“ (bzw. „Versicherungsangebot bearbeiten“) erhobenen Daten stehen Ihnen hier zur Anzeige und gegebenenfalls Bearbeitung oder Löschung zur Verfügung.
Die hier dargestellten Felder sollen der Verdeutlichung der bisher eingegebenen Werte dienen und wie sie sich prognostisch auf die Fördersumme der Mehrgefahrenversicherung auswirken.
Gemäß der Richtlinie für die Mehrgefahrenversicherung müssen die hier abgefragten Kriterien bestätigt sein, um an einer Förderung der Mehrgefahrenversicherung partizipieren zu können.
Sind ein oder mehrerer Punkte nicht Bestandteil des Versicherungsangebots bzw. der Versicherungsbedingungen führt dies voraussichtlich zu einer Ablehnung Ihres Antrages.
Um für das Priorisierungsverfahren Ihre individuelle Punktzahl korrekt abbilden zu können, werden, sofern Sie Dauerkulturen anbauen, hier noch Angaben benötigt, die über den ANDI-Sammelantrag hinausgehen.
Die für das Priorisierungsverfahren herangezogenen Maßnahmen aus den Öko-Regelungen, den AUKM sowie dem Anbau klimaresilienter Kulturen werden direkt aus den Angaben zum Sammelantrag verwendet. Sind zusätzliche (technische) Kriterien im Anbau von Dauerkulturen vorhanden, sollten diese hier angegeben werden.
In der Antragsprüfung wird Ihr Antrag validiert, sodass hier systemseitig überprüft wird, ob die erforderlichen Felder ausgewählt sind.
Im Falle einer fehlenden oder unplausiblen Eingabe erhalten Sie hier die benötigten Hinweise.
Auf der Abgabeseite erhalten Sie weitere wichtige Hinweise.
Zunächst erhalten Sie die allgemeine EU-Erklärung zur Kenntnisnahme. Eine Kenntnisnahme dieses Dokuments ist zwingend erforderlich.
Im nächsten Schritt sind die richtlinienspezifischen Erklärungen zur Kenntnis zu nehmen. Auch diese Bestätigung ist zwingend erforderlich, um den Antrag abzugeben.
Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, dem elektronischen Datenaustausch zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und der Bewilligungsbehörde zuzustimmen. Sollten Sie einem Datenaustausch nicht zustimmen, sind Sie dazu verpflichtet, fristgerecht die Informationen selbstständig zu den jeweiligen Stichtagen gemäß Richtlinie für die Mehrgefahrenversicherung (Ziffer 7.3 und 7.5) an die Bewilligungsstelle zu übermitteln.
Fördermittel mit Auszahlungsantrag (FmA)
Begünstigter
Vgl. Angaben zum Begünstigten im Antrag auf Teilnahme.
Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften
Während der Durchführung des Vorhabens ist auf einer offiziellen Website und den offiziellen Social-Media-Seiten der Begünstigten, sofern diese bestehen und sie im Zusammenhang mit dem Vorhaben gebracht werden können, über die finanzielle Unterstützung der Union zu informieren. Die Anforderungen für die Gestaltung des Auftritts ergeben sich aus Anhang III, Nr. 2 Buchstabe a der VO (EU) 2022/129. Sämtliche Auflagen zur Umsetzung der Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften erhalten Sie mit Übersendung des Bewilligungsbescheides. Diese ergeben sich aus den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides.
Da die Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften erfüllt werden müssen, damit eine Förderung stattfinden kann, werden sie im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, auch unabhängig von Ihren Angaben, ausführlich überprüft. Durch die Angabe in Ihrem Antrag bestätigen Sie aktiv, dass Sie die Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften zur Kenntnis genommen haben.
Die eben benannten Vorschriften gelten sowohl für offizielle Webseiten, als auch für offizielle Social-Media-Seiten. Insofern müssen alle entsprechenden Seiten und Kanäle hier benannt werden. Private Seiten oder Kanäle sind hier ausdrücklich nicht gemeint.
Siehe oben: Abschnitt: Angaben zur Internet Präsenz
Siehe oben: Abschnitt: Angaben zur Internet Präsenz
Vgl. Angaben zur Erzeugerorganisation im Antrag auf Teilnahme.
Für einen Förder- mit Auszahlungsantrag in der Mehrgefahrenversicherung ist ein Zusicherungsbescheid erforderlich. Dieser ergeht nach dem Antrag auf Teilnahme. Ohne einen solchen Zusicherungsbescheid, wird Ihr Antrag abgelehnt werden.
Vgl. Angaben für den Versicherungsvertrag aus dem Antrag auf Teilnahme.
Vgl. Angaben für den Versicherungsvertrag aus dem Antrag auf Teilnahme.
Siehe Finanzierung und Berechnung der Zuwendung im Antrag auf Teilnahme.
Die hier dargestellten Felder sollen der Verdeutlichung der bisher eingegebenen Werte dienen und wie sie sich prognostisch auf die Fördersumme der Mehrgefahrenversicherung auswirken.
- Aktuelles
- Neu in ANDI 2026
- Geplante Wartungsarbeiten
- Technische Voraussetzungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Technische Nachrichten
- Änderungsanträge
- Bereinigung Überlappung
- AMS-Änderungsmitteilung
- Agrarumweltmaßnahmen und Ansprechpartner
- Andere Bundesländer
- Termine
- Dokumente und Formulare
- Hilfe
- Schnittstellen der Abgabedateien
- Schlaginfo-Portal

