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FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg

Mit der App FANi gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Aufträge für die App bereitgestellt. Die bereitgestellten Aufträge können in der App FANi heruntergeladen werden, zu den Aufträgen können dann Fotos nach jeweils festgelegten Vorgaben erstellt und anschließend hochgeladen werden.

Im Kontrollverfahren AMS in 2024 werden im automatisierten Verfahren Fotobelege zur Bestätigung der angebauten Kultur, dem Nachweis der landw. Mindesttätigkeit auf Dauergrünland, zum Nachweis der Mindesttätigkeit auf Brachen und zum Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland angefordert. Auch die Bewilligungsstellen setzen die App zur Klärung im Antragsverfahren ein. Die eingereichten Fotos werden durch das Fernerkundungsunternehmen, die Bewilligungsstelle oder die TU Ilmenau bewertet.

In den vergangenen Jahren konnten schon viele offene Fragen durch die Fotobelege aufgeklärt werden.

Im Antragsjahr 2024 wird es für Begünstigte verpflichtend, Fotobelege hinsichtlich der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeiten auf DGL und, wenn notwendig, die Mindesttätigkeit auf Brachen einzureichen. Gehen keine Fotos ein, gilt die Auflage als nicht bestätigt. Auch in den Kontrollen der Ökoregel 5 und der Agrarumweltmaßnahme GN5 (Kennarten auf DGL) ist der Nachweis über Fotos für die zur Kontrolle ausgewählten Begünstigten verpflichtend.

Um dem Antragstellenden zu ermöglichen, Nachweise gleich bei der Durchführung festzuhalten (z.B. Auftrieb der Rinder auf die Weide, erste Mahd, sehr früh blühende Kennarten) kann die Funktion der "Vorab Dokumentation" genutzt werden. Der Nutzer hat in der App die Möglichkeit ohne einen konkreten Auftrag Fotos von Schlägen oder Kennarten auf beantragten Schlägen zu machen. Es kann so eine frühe Mahd auf kleinen Schlägen (oder auch wenig bekannte Kulturen, oder früh zu findende Kennarten) dokumentiert werden (sozusagen auf "Vorrat"). Diese Fotobelege können später bei Notwendigkeit einem Auftrag zugeordnet werden.

Die App wurde in einigen Bereichen benutzerfreundlich weiterentwickelt.

Entwickelt wurde die App mit der Firma GI Geoinformatik und ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar:

Zusätzliche Informationen finden Sie in der der FANi-Hilfe (auch in der App zu finden). In dem Dokument, das auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht (Funktionsweise von FANi), wird die Nutzung der FANi-App noch einmal detaillierter erläutert. Die ebenfalls bereitgestellte Kurzinfo liefert die wichtigsten Infos für Antragstellende im aktuellen Förderungsjahr.

Wichtiger Hinweis für die Nutzer*innen:

Durch eine regelmäßige Synchronisation werden die bereits vorhandenen Aufträge aktualisiert. Vielfach konnten Aufträge zwischenzeitlich auf anderen Wegen aufgeklärt werden und es sind keine Fotos mehr notwendig. Außerdem werden Veränderungen am Auftrag, z. B. Fristverlängerungen, nur auf diese Weise aktualisiert.
Sie vermeiden durch die Synchronisation vor der Nutzung von FANi die Bearbeitung nicht mehr notwendiger Aufträge.

Im Mittelpunkt ein Smartphone mit der App zur Foto-Erfassung. Auf dem Smartphone ist ein Luftbild mit farbig markierten Antragsflächen zu sehen. Im Hintergrund um das Smartphone herum sieht man landwirtschaftliche Flächen mit niedrig stehenden Pflanze   Bildrechte: SLA

FANi - Foto App Agrarförderung Niedersachsen

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