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GLÖZ2-Gebietskulisse

Anzeige eines Schlages mit kB-Anteil, obwohl 2024 Überprüfung auf Nicht-Zuordnung bzw. Einstufung als Bodenkategorie „Moor-Treposol“ beantragt wurde

Sofern für einen Teilschlag 2024 ein Antrag auf Überprüfung der Zuordnung zur Gebietskulisse kohlenstoffreiche Böden nach § 11 GAPKondV beantragt wurde und dem Antrag (teilweise) mit Bescheid der LWK-NI stattgegeben wurde, wird die Entscheidung auch für das Direktzahlungsverfahren-2025 berücksichtigt.

Eine erneute Beantragung der Überprüfung ist für diese (Teil-)Fläche nicht erforderlich.

Gleiches gilt für Teilschläge, zu denen bisher keine abschließende bodenkundliche Bewertung aufgrund noch vorzulegender qualifizierter Nachweise, vorgenommen werden konnte.

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