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Änderungsantrag: Hinweise zur Angabe von Änderungsgründen

Entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission ist das gesamte Agrarförderverfahren seit der neuen Förderperiode einer Qualitätsbewertung zu unterziehen. Dazu gehört auch, dass nachvollziehbar sein soll, warum Antragsangaben im Verlauf verändert werden, um daraus Verbesserungsbedarf ableiten zu können.

Daher ist es ab 2024 erforderlich, dass an den Änderungen dokumentiert wird, warum sie vorgenommen werden. Im Rahmen der Abgabe der Änderungen ist anzugeben, ob die Änderung erfolgt, weil Ihnen eine Änderung angezeigt wurde, die sich aus dem AMS-Verfahren ergeben hat (AMS-Änderung). Diese Option ist zu wählen, wenn Ihnen im Schlag-Info-Portal angezeigt wird, dass seitens der Verwaltung eine Änderung vorgenommen wurde und Sie diese übernehmen möchten. Wird Ihnen angezeigt, dass aufgrund eines von Ihnen angezeigten Feldblock- oder LE-Fehlers oder einer verwaltungsseitig erforderlichen Anpassung eine Referenz oder Feldblocknummer geändert wurde und sich daraus für den gestellten Antrag Änderungsbedarf ergibt, nutzen Sie bitte den Änderungsgrund "Änderung der Referenz/ Feldblocknummer". Sollten Sie aus anderen betriebsbedingten Gründen eine Änderung vornehmen, z.B. weil sich Ihre Planungen geändert haben, wählen Sie bitte "Antragsanpassungen aus betrieblichen Gründen".


ANDI Agrarförderung 2024 GAP   Bildrechte: SLA Niedersachsen
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