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Geodaten Landentwicklung

Verfahrensstand - Einleitungsbeschluss erlassen


Hält die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung (NVL ) nach Abschluss der Aufklärungs- und Anhörungstermine die Durchführung eines Verfahrens für weiterhin erforderlich, wird das Verfahrensgebiet endgültig abgegrenzt, ein Verzeichnis der einzubeziehenden Flurstücke aufgestellt und das verbindlichen Projekt (weiterhin: Flurbereinigungsverfahren) angeordnet.

Der Einleitungsbeschluss mit Gebietskarte und Verzeichnis der Verfahrensflurstücke wird öffentlich bekannt gemacht und mit Rechtsbehelf versehen.

Bei begründeten Widersprüchen hat das Amt für Landentwicklung (AfL) das Verfahrensgebiet abzuändern.

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