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Geodaten Landentwicklung

Verfahrensstand - P41 genehmigt/festgestellt


Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) ist die Grundlage für die Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes. Er wird aus den Neugestaltungsgrundsätzen entwickelt und erarbeitet.

Der Plan wird im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt und den beteiligten TöB zur Stellungnahme vorgelegt. Ihre Einwendungen werden in einem Ausschlusstermin erörtert. Soweit Einwendungen begründet sind, werden diese eingearbeitet.

Sind im Anhörungstermin keine Einwendungen vorgebracht worden, wird der Plan durch die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung (NVL) genehmigt.

Kann den Einwendungen nicht abgeholfen werden, wird der Plan nach § 41 FlurbG dem ML zur Feststellung vorgelegt.

Der Plan nach § 41 FlurbG ("Wege- und Gewässerplan") besteht aus:

  • Erläuterungstext
  • Maßnahmenkarte (1:5000)
  • Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF). Es beschreibt alle Bauwerke nach Art und Umfang
  • landschaftspflegerischer Begleitplan; er enthält neben den Maßnahmen zum Ausgleich bzw. Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft weitere Maßnahmen des Boden-, Natur- und Landschaftsschutzes und Aussagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • Beihefte (z. B. Aufstellung der zu erwartenden Kosten, Finanzierungsplan).

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