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Geodaten Landentwicklung

Verfahrensstand - Besitzanweisung angeordnet


Um die Beteiligten möglichst frühzeitig in die Vorteile des Planungsergebnisses zu bringen, können sie in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten "Eingebrachten" muss feststehen
  • es müssen endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke vorliegen und
  • die neuen Grenzen müssen in die Örtlichkeit übertragen worden sein.

Die vorläufige Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt, den die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung (NVL) erlässt und gegen den Widerspruch von jedem einzelnen Teilnehmer erhoben werden kann. Begründete Widersprüche führen zu einer Veränderung der Besitzeinweisung.

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