Fotobelegaufträge für den Nachweis von Kennarten 2026
Wurden im Jahr 2025 für ÖR5/GN5 bereits genügend Kennarten für betroffene Schläge mit Fotos nachgewiesen, ist der Nachweis im Jahr 2026 grundsätzlich nicht erforderlich. In diesen Fällen werden Sie in 2026 voraussichtlich keinen Auftrag erhalten, sofern sich keine Änderungen zum Vorjahr an dem jeweiligen Schlag ergeben. Unter Umständen werden aber auch in diesem Jahr wieder Fotobelegaufträge eingestellt. War im Jahr 2025 eine Anerkennung der Fotos für einen Schlag nur nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle oder Behebung technischer Probleme möglich, beispielsweise aufgrund einer Verwechslung der zugeordneten Bilder, so wird für diese Schläge auch 2026 ein Auftrag in FANi eingestellt, mit dem ein Nachweis der Kennarten notwendig ist.
Weitere Konstellationen, in denen auch für 2026 Fotos eingereicht werden müssen, sind möglich (z.B. Bewirtschafterwechsel, unzureichende Anzahl an Kennarten bei GN5 in 2025).
FANi - FotoApp
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.04.2026
