Erfassung von Änderungsanträgen ab sofort grundsätzlich möglich
Die Erfassung und Abgabe von Änderungsanträgen ist ab sofort grundsätzlich möglich. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:
- Änderungsmöglichkeiten für den Bereich der gekoppelten Einkommensstützung sind ab dem 26.05.23 möglich. Die Datenaktualisierung ist abgeschlossen, so das ab sofort eine Bearbeitung der Anträge möglich ist.
- Die Probleme mit der Vorblendung bestehender AUKM-Maßnahmen sind seit dem 24.05.23 behoben.
Bitte beachten Sie, dass bei den betroffenen Betrieben zwingend ein Zurücksetzen/Aktualisieren der Antragsdaten auf der Übersichtsseite erforderlich ist, damit die Datenaktualisierung wirksam wird!!!
Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Seite zu den allgemeinen Hinweisen, auch in Bezug auf die mehrmalige Abgabe von Änderungsanträgen.
Änderungsanträge
Änderungen werden mit Abgabe eines Datenbegleitscheins nach dem 16. Mai wirksam. Weitere Informationen wie z.B. zu Konditonalitätenbereichen finden Sie hier. mehrWeitere Themen zur Antragstellung
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