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EEA -Kulisse: Bodenrichtwert für Grünland der niedersächsischen Landkreise

Für die Beantragung des regional bedingten überdurchschnittlichen Nachteils nach § 3 Abs. 2 EEA-VO (Verordnung über den erweiterten Erschwernisausgleich) steht die Kulisse "Bodenrichtwert für Grünland der niedersächsischen Landkreise" in ANDI zur Verfügung. Sie wurde gegen die in ANDI bereits aufgenommene ersetzt.

Die Kulisse gibt den Grünlandbodenrichtwert auf Landkreisebene wieder. Für die Landkreise, in denen kein Grünlandbodenrichtwert vorliegt, wurde die Berechnung auf der Basis der Ackerwerte vorgenommen.

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