Einstiegshinweise
Mit dem Start der Webanwendung wird die zur Antragstellung 2022 benötigte aktuelle ANDI-Version automatisch in Ihrem Browser aufgerufen.
Der Einsatz mit den Browsern „Google Chrome“, „Mozilla Firefox“ oder „Microsoft Edge“ ist uneingeschränkt möglich. Im Browser muss JavaScript aktiviert sein. Für andere Webbrowser (z.B. Opera, Apple Safari, etc.) kann hinsichtlich der vollständigen Nutzbarkeit der Anwendung keine Gewährleistung übernommen werden.
Für die Druckfunktion aus ANDI 2022 muss auch wie in den Vorjahren ein PDF - Reader (i.d.R. Adobe Reader oder eine Alternative wie der Foxit Reader) zur Verfügung stehen.
Authentifizierung in ANDI 2022
Mit der Registriernummer und der dazugehörigen „PIN“ können sich die Antragstellenden in ANDI 2022 authentifizieren.
Ferner ist diese Authentifizierung auch gültig im Schlaginfo-Portal, der HIT/ZID, der Foto-App FANi sowie ERNI.
Flächenbearbeitung
Schlag- und Teilschlagbearbeitung, LE-Teilschläge, Feldblock-Fehler, Landschaftselement-Fehler mehrIm Rahmen der Flächenbearbeitung können Sie unter dem Punkt „Schläge und Teilschläge“ und dem Karteireiter „Hauptangaben/ ÖVF/ Fördermaßnahmen“ Ihre Antragsangaben zu den (Teil-)Schlägen, den ökologischen Vorrangflächen (ÖVF), den Bejagungsschneisen/ Biodiversitätsstreifen/-flächen, Feldblock-Fehlern und den bestehenden Fördermaßnahmen der Agrarumweltmaßnahmen machen.
Aufgrund der neuen Agrarreform ab 2023 können in Einzelfällen für Betriebe bereits gemachte Kulturangaben im Sammelantrag 2022 wichtig werden. In der EU- Ratsverordnung zur Konditionalität ist ab 2023 ein Fruchtwechsel (GLÖZ 7) vorgeschrieben. Der Fruchtwechsel erfolgt auf Ebene der ldw. Parzelle (Schlag) mindestens einmal im Jahr (außer im Falle von mehrjährigen Kulturen, Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bzw. brachliegenden Flächen), einschließlich entsprechend bewirtschafteter Nebenkulturen. Für die Überprüfung des Fruchtwechsels im Antragsjahr 2023 wird bereits auf das Antragsjahr 2022 Bezug genommen.
Sofern Sie beabsichtigen auf einem identischen Schlag in 2022 und 2023 eine identische Hauptkultur anzubauen, sind die folgenden Vorgaben zum Fruchtwechsel wichtig.
Grundsätzlich hat ein Fruchtwechsel stattgefunden, wenn auf einer ldw. Ackerfläche (Schlag) die Hauptkultur eines Jahres unterschiedlich ist zur Hauptkultur des Folgejahres.
Ein Fruchtwechsel hat ebenfalls stattgefunden, wenn die Hauptkultur eines Jahres identisch zur Hauptkultur des Folgejahres ist, jedoch nach der Ernte der Hauptkultur noch eine Zweitkultur angebaut wurde, die noch im selben Jahr zur Ernte gelangt. Auf einem Teil der Ackerflächen kann die Zweitkultur auch durch Zwischenfrucht oder Untersaat erbracht werden.
Um mitteilen zu können, dass Sie hiervon Gebrauch machen möchten, wurden die neuen Nutzungscodes 22-26 eingeführt. Mit diesen können Sie in 2022 im Auswahlfeld „Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)/ Zweitkultur“ einen dieser neuen Nutzungscodes angeben:
022 |
Zweitkultur |
023 |
Zwischenfrucht (Fruchtwechsel) ohne ÖVF |
024 |
Zwischenfrucht (Fruchtwechsel) ÖVF |
025 |
Untersaat (Fruchtwechsel) ohne ÖVF |
026 |
Untersaat (Fruchtwechsel) ÖVF |
Eine genaue Erläuterung zu dem Thema finden Sie unter den Weitere Informationen finden Sie hier
Im Karteireiter „Grünland/Flächentausch/KUP“ können Sie Grünlandfehler (Anlage 8) mitteilen sowie Angaben zu Kurzumtriebsplantagen (KUP) und Tauschflächen tätigen. Im Karteireiter „Hanf/ Mischkulturen/ Erklärungen (EFN)“ können Sie die erforderlichen weiteren Angaben zum Hanf, zu den Mischkulturen, zu ökologisch bewirtschafteten Schlägen bei Teilökobetrieben sowie besondere Erklärungen zu den E-, F-, N-Anträgen in den Agrarumweltmaßnahmen erfassen. Für die (Teil-)Landschaftselemente geben Sie Ihre Erklärungen im Rahmen der Flächenbearbeitung unter dem Menüpunkt „LE-Teilschläge“ ab. Hier können Sie ggf. auch einen „LE-Fehler“ anzeigen.
Aufgrund der geobasierten Antragstellung ergeben sich die Antragsgrößen unmittelbar aus den Antragsgeometrien. Sie sollten für jeden (Teil-)Schlag bzw. jedes (Teil-) Landschaftselement die aus dem Vorjahr vorbelegte Antragsgeometrie prüfen und ggf. diese Geometrie bearbeiten oder eine neue Geometrie zeichnen.
Vorjahresantragsangaben von Flächen oder Landschaftselementen aus anderen Bundesländern mit Ausnahme der Bundesländer Bremen und Niedersachsen sind in ANDI 2022 nicht vorhanden. Die Beantragung dieser Flächen oder Landschaftselemente für das Antragsjahr 2022 ist immer im jeweils anderen Bundesland form- und fristgerecht vorzunehmen. Informationen über die Antragsmodalitäten des jeweiligen Bundeslandes finden Sie auf der Webseite der zentralen InVeKoS Datenbank ().
Die Beantragung von Fördermaßnahmen oder die Stellung von Auszahlungsanträgen in den Agrarumweltmaßnahmen können Sie unmittelbar mittels ANDI 2022 durchführen. Hierzu sind Angaben bei der jeweiligen Antragsfläche unter dem Menüpunkt Schläge und Teilschläge zu machen. Die Auszahlungen in den Agrarumweltmaßnahmen sind unter Nr. 9.1 und 9.3 zu beantragen.
Bei Erst- und Folgeanträgen sind weitere Angaben unter Nr. 9.2 zu tätigen. Für die neue Förderperiode können in 2022 Erstanträge mit dem Verpflichtungsbeginn 01.01.2023 gestellt werden. Welche Maßnahmen für Erst- und Folgeanträge beantragt werden können und welche Verpflichtungsdauer diese haben, entnehmen Sie bitte der Aufstellung „Übersicht über die Agrarumweltmaßnahmen 2022“ in den Druckdokumenten von ANDI. Unter AUKM finden Sie die weiteren Vordrucke. Folgeanträge sind wie in den Vorjahren nur bei einer Restlaufzeit der Verpflichtung von zwei Jahren möglich (Ausnahme BV1). Bei Folgeanträgen muss die Mindestfördersumme von 250 € erreicht werden. Soweit noch Antragsunterlagen in Papierform einzureichen sind, werden Sie in ANDI 2022 darauf hingewiesen. Diese wären dann bei der zuständigen Behörde bis spätestens 30. Juni 2022 einzureichen. Einzelheiten zu den in 2022 angebotenen Agrarumweltmaßnahmen und Informationen zu den Fördervoraussetzungen der jeweiligen Maßnahme finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).
Anträge auf den Erschwernisausgleich sind mittels ANDI 2022 zu stellen. Beachten Sie bitte die Beantragung bei neu ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Sie müssen entsprechende Angaben bei der jeweiligen Antragsfläche machen und unter Nr. 9.4 den Erschwernisausgleich beantragen.
Bewirtschafterwechsel: Bei einem Bewirtschafterwechsel ist eine Anlage 7a mit dem Sammelantrag einzureichen. Achtung, hier ist zwingend die Anlage 7a aus 2022 zu verwenden!
Erweiterter Erschwernisausgleich
Erweiterter Erschwernisausgleich mehrFür das Antragsjahr 2022 kann erstmalig der „“ für verschiedene Fallkonstellationen mittels ANDI beantragt werden. Die einzelnen Ausgleiche sind im Sammelantrag unter dem Karteireiter EEA (lfd. Nr. 10) zu beantragen. Darüber hinaus sind Angaben bei der jeweiligen Antragsfläche unter dem Menüpunkt Schläge und Teilschläge zu machen.
Zusätzlich können für das Antragsjahr 2021 rückwirkend Anträge auf den „Erweiterten Erschwernisausgleich“ mittels Papierantrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen gestellt werden. Der entsprechende Vordruck ist auf der Internetseite des SLA unter dem Menüpunkt „Dokumente / Formulare“ veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Erweiterten Erschwernisausgleich sind unter der Hilfe zu finden, die jeweils über ein Fragezeichen-Symbol erreichbar ist.
Geometriebearbeitung
Geometriebearbeitung, Hilfe, Geometrie-Editor mehrIn der Geometriebearbeitung werden unter dem Menüpunkt „Vorjahres-Geometrien aller Antragssteller“ sämtliche bewilligten Geometrien des Vorjahres aller Antragstellenden aus Niedersachsen und Bremen in einem Layer in anonymisierter Form angezeigt. Voraussichtlich ab dem 11. April 2022 werden (je nach Bearbeitungsstand) in einem weiteren Layer die aktuell für 2022 gemeldeten und importierten Antragsgeometrien aller Antragsteller*innen sichtbar sein. Etwaige Überlappungen werden in der Geometriebearbeitung unter dem Menüpunkt „Geometrien aller Antragssteller“ in den Layern „Überlappungen Teilschläge“ oder „Überlappungen LE-Teilschläge“ dann farbig ausgewiesen, sobald die Datenbegleitscheine in der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht und die entsprechenden Geometrien importiert sind.
Antragsprüfung und Abgabe
Die Antragsabgabe führen Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen „Antragsprüfung“ über den Button „Abgabe“ durch.
ANDI Termine
Sammelantrag, Änderungsantrag, Sanktionsfreie Änderungen, Änderungen mit Sanktionen, Fristen, Berichtigungen, Sperrungszeiten für ANDI mehrFristen
Das Antragsfristende im Antragsjahr 2022 für die Anträge auf Direktzahlungen und auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie für Auszahlungsanträge der Agrarumweltmaßnahmen ist der 16.05.2022. Für die Erst- und Folgeanträge der Agrarumweltmaßnahmen ist das Antragsfristende der 30.06.2022.
Wird ein Antrag zu den Direktzahlungen oder ein Auszahlungsantrag in den Agrarumweltmaßnahmen 2022 nach dem 16.05.2022 eingereicht, so führt dies zu Kürzungen und mit Eingang nach dem 10.06.2022 regelmäßig zur Ablehnung.
Sie können über ANDI 2022 noch Änderungen zum Sammelantrag 2022 im Rahmen eines Änderungsantrages bis zum 10.06.2022 melden. Die Erfassung ganz neuer (Teil-)Schläge oder (Teil-)Landschaftselemente ohne Verspätungskürzungen ist nur bis zum 31.05.2022 möglich. Änderungen an bereits rechtzeitig beantragten (Teil-)Schlägen oder (Teil-) Landschaftselementen sind bis zum 30.09.2022 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier
Weitere Informationen
Kontrolle durch Monitoring (KdM)
Ab dem Antragsjahr 2022 wird in Niedersachsen/Bremen das Verfahren der KdM angewendet. Durch Anwendung dieses Verfahrens entfällt die Phase der Vorab-Gegen-Kontrolle (VAG). Für Sie bedeutet das, dass Änderungen oder Korrekturen an den Flächen, die Sie bis zum 31.05.2022 gemeldet haben, sanktionslos bis zum 30.09.2022 über ANDI vornehmen können. Für die Meldung von neuen Flächen oder ÖVF nach Ende der Antragsfrist gelten aber weiterhin die Fristen des Änderungsantrags, in 2022 der 10.06. 2022 (s. auch Fristen).
Die Feststellungen der Ergebnisse aufgrund von KdM werden Ihnen einmalig Mitte August im Schlag-Info Portal angezeigt. Sie können Änderungen zu gemeldeten beantragten Schlägen (Flächenvergrößerungen und –verkleinerungen von gemeldeten Flächen) und Kulturänderungen bis 30.09.2022 über ANDI anpassen bzw. diese bestätigen.
Information zur Foto App „FANi“
In Niedersachsen wurde eine Smartphone-App („FANi" Fotos Agrarförderung Niedersachsen) entwickelt. Mit Hilfe dieser App wird es Ihnen ermöglicht, im Laufe des Verfahrens auf Anforderung durch die zuständige Bewilligungsstelle von Ihnen erstellte Fotos zu Ihren Flächen als Nachweis zu den Antragsangaben einzureichen oder weitere Tatbestände aufzuklären.
Werden solche Nachweise von Ihnen benötigt, erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Information per E-Mail. Für eventuelle Rückfragen per E-Mail steht außerdem das Postfach SLA-FANI@niedersachsen.de zur Verfügung. Ein Handbuch für die FotoApp wird unter den Druckdokumenten zu ANDI zum Download bereitgestellt.
Berichtigungen
Nach dem 30.09.2022 können mittels ANDI 2022 nur noch Flächen verkleinert oder zurückgezogen werden.
Modifikation von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)
Ab Juli 2022 können beantragte ÖVF in begründeten Fällen durch einen Modifikationsantrag bis zum 01.10.2022 modifiziert werden.
Gültigkeitsdaten von Anträgen, Antragsänderungen und Berichtigungen
Als Gültigkeitsdatum für alle Anträge und Berichtigungen gilt der Eingang des jeweiligen unterschriebenen Datenbegleitscheins bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Anschrift der Dienststelle ist auf dem automatisiert erzeugten Datenbegleitschein vorgedruckt.
Hinweis bei Veränderungen von beihilferelevanten Antragsangaben
Veränderungen zu beihilferelevanten Angaben im Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen sind unverzüglich anzuzeigen.
Fragen / Antworten / Hilfen
Erläuterungen und Hinweise zur Antragstellung sowie zum Ausfüllen des Sammelantrages erhalten Sie nach der Anmeldung in ANDI 2022 in der Übersicht unter dem Punkt „Dokumente herunterladen“ und unter „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“ sowie im gesamten Antrag beim Symbol. In der Anwendung selbst verbirgt sich hinter jedem Symbol eine entsprechende Verlinkung zur Hilfe des jeweiligen Themas auf die Webseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung (https://www.sla.niedersachsen.de/andi). Sollten Sie Ihre Problemstellung dort nicht finden, so können Sie die am häufigsten gestellten Fragen anderer Antragsteller*innen unter dem Fragen-und-Antworten-Katalog („Häufig gestellte Fragen (FAQ)“) einsehen. Darüber hinaus finden Sie am Ende des textlichen Abschnittes ein Kontaktformular, um Ihre Fragen direkt an das technische Service-Team zu senden.
Auskünfte zum Sammelantrag 2022 erteilt Ihnen auch Ihre zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter den im ANDI Anschreiben vom 15.03.2022 genannten Kontaktdaten.