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Anzeigelayer „Schützenwerte Brachen“

Die Kulisse „Schützenwerte Brachen“ enthält leider nicht alle Flächen, die unter diese Vorgabe fallen und bei Nutzung der Ausnahmeregelung von GLÖZ8 zwingend als Bracheflächen zu erhalten sind.

Betroffen sein können Flächen, die in 2021 und 2022 als Brache beantragt wurden, und die in 2022 mit einer AUKM beantragt sind.

Diese Flächen müssen in den Layer mit aufgenommen werden, wenn die AUKM über das Jahr 2022 hinausläuft, also die AUKM in 2023 fortgeführt wird. Dabei ist es unerheblich (bei rotierenden Maßnahmen) auf welcher Fläche die AUKM fortgeführt werden soll.

Sobald die Korrektur erfolgt ist, wird der Layer auch in ANDI aktualisiert.

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