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BEA 2017

Browserbasierte Erfassung von Antragsänderungen


BEA - Browserbasierte Erfassung von Antragsänderungen
BEA - Browserbasierte Erfassung von Antragsänderungen

Die Web-Anwendung "BEA" (Browserbasierte Erfassung von Antragsänderungen) löst die bisherigen, in Papierform auszufüllenden Änderungsanträge und Berichtigungen / Meldepflichten zum Sammelantrag ab und startet im Anschluss an die Antragsphase.


Eine erste Einführung und Hilfestellung erhalten Sie in der Kurzanleitung. Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen und die Schritt-für-Schritt-Anleitungen.



Der Zeitraum für die Abgabe von Änderungen und Berichtigungen des Sammelantrags 2017 ist beendet. BEA ist daher nicht länger verfügbar.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.




In BEA können Sie sowohl Änderungsanträge stellen als auch Berichtigungen an Ihren Antragsdaten melden. Hier sind die entsprechenden Fristen zu beachten.

Änderungsantrag zum Sammelantrag 2017 (zulässig bis zum 09.06.2017)

Hierzu zählen u.a. folgende Punkte:

  • Aufnahme neuer Flächen
  • Vergrößerung von Flächen
  • Änderungen im Bereich Zahlungsansprüche
  • Aufnahme weiterer Fördermaßnahmen (gilt nicht für E/F/N-Anträge AUM und Anträge auf Erschwernisausgleich)
  • Änderung von Antragsangaben
  • Aufnahme neuer ÖVF
  • Aufnahme geänderter ÖVF
  • Achtung: Eine Meldung neuer Flächen nach dem 31.05.2017 führt zu einer Parzellenverspätung.

Berichtigung des Sammelantrages 2017 (jederzeit)

Hierzu zählen u.a. folgende Punkte

  • Rücknahme von beantragten Fördermaßnahmen (z.B. Direktzahlungen, Agrarumweltmaßnahmen)
  • Rücknahme von Schlägen, Teilschlägen bzw. LE-Teilschlägen
  • Rücknahme von ÖVF
  • Wiederaufnahme der Bewirtschaftung von Brachen
  • Änderung der Hauptkultur in dem Zeitraum 01.06. – 15.07.2017

Keine Bearbeitung in BEA

  • von persönlichen Daten (über das Stammdatenblatt melden)
  • Korrekturen im Rahmen der Vorab-Gegenkontrolle (VAG-Überlappungsflächen werden nur in ANDI angeboten)
  • von Modifikationsanträgen zur Angabe von ÖVF-Ersatzflächen


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